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Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

Diese Kategorie erfasst flüssige und schlammige Sonderabfälle, die bei chemischen Behandlungen mit anorganischem Charakter anfallen. Dazu zählen Abfallströme, die wegen ihrer Zusammensetzung oder Reaktivität nicht dem gewöhnlichen Entsorgungsweg zugeordnet werden. Empfängerbetriebe in diesem Bereich übernehmen solche Stoffe nach Prüfung der Deklaration, der Stoffeigenschaften und der Annahmebedingungen.

Welche Abfälle unter Kat. 9 fallen

Unter Kat. 9 fallen flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen. Gemeint sind Prozessrückstände, Reaktionsgemische, Wasch- oder Behandlungsflüssigkeiten sowie anorganisch geprägte Schlämme, sofern sie als Sonderabfall eingestuft sind. Die Kategorie beschreibt damit nicht nur den Aggregatzustand, sondern auch die Herkunft aus chemischen Behandlungsprozessen.

Typische Herkunft aus chemischen Behandlungsprozessen

Solche Abfälle entstehen unter anderem bei Beiz-, Neutralisations-, Fällungs-, Reinigungs- oder sonstigen chemischen Behandlungen in Industrie, Werkstattbetrieb oder technischer Aufbereitung. Häufig fallen sie als gebrauchte Prozessflüssigkeiten, abgetrennte Reaktionsrückstände oder pumpfähige Schlämme an. Für die Annahme ist die Entstehung des Abfalls fachlich relevant, weil sie Rückschlüsse auf mögliche Inhaltsstoffe und Reaktionsrisiken zulässt.

Anforderungen an Deklaration und Annahme

Empfängerbetriebe für Sonderabfälle prüfen vor der Übernahme in der Regel Herkunft, Stoffbeschreibung, Menge, Konsistenz und bekannte Inhaltsstoffe. Hilfreich sind vorhandene Analysen, Angaben zum pH-Wert oder Hinweise auf Reaktionsverhalten, sofern diese vorliegen. Bei flüssigen und schlammigen Abfällen ist zudem entscheidend, ob sie mischbar, transportfähig und mit dem vorgesehenen Annahme- oder Behandlungsweg vereinbar sind.

Abgrenzung zu benachbarten Abfallkategorien

Innerhalb der Hierarchie gehört Kat. 9 zu den Empfängerbetrieben für Sonderabfälle und ist enger gefasst als die allgemeine Sonderabfallannahme. Gegenüber Kat. 10 liegt der Unterschied vor allem im Aggregatzustand, da dort feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen erfasst werden. Von Kat. 11 ist Kat. 9 abzugrenzen, wenn die Abfälle nicht primär aus Abwasserreinigung oder Wasseraufbereitung stammen. Gegenüber Kat. 8 besteht die Abgrenzung über den anorganischen statt organisch-chemischen Ursprung.

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Die nachfolgende Firmenliste ordnet Empfängerbetriebe für Sonderabfälle dieser Kategorie ein. Sie bezieht sich auf die Annahme flüssiger und schlammiger anorganischer Abfälle aus chemischen Behandlungen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

  • Worin unterscheidet sich Kat. 9 von Kat. 10?

    Kat. 9 betrifft flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen, Kat. 10 die entsprechenden festen Abfälle.

  • Fallen Säuren und Laugen automatisch in Kat. 9?

    Nein. Entscheidend sind Herkunft, Zusammensetzung und die konkrete Einstufung des Abfalls, nicht nur der saure oder alkalische Charakter.

  • Welche Angaben sind für die Annahme durch einen Empfängerbetrieb üblich?

    Üblich sind Angaben zu Herkunft, Menge, Aggregatzustand, bekannten Inhaltsstoffen und vorhandenen Analysewerten.

  • Sind Schlämme aus der Abwasserbehandlung immer Kat. 9?

    Nein. Je nach Herkunft und Einstufung können solche Schlämme auch anderen Kategorien, insbesondere Kat. 11, zugeordnet sein.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie

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Leistung: Kat. 9 anorganische Flüssig- und Schlammabfälle
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