Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
Diese Kategorie erfasst flüssige und schlammige Sonderabfälle, die bei chemischen Behandlungen mit anorganischem Charakter anfallen. Dazu zählen Abfallströme, die wegen ihrer Zusammensetzung oder Reaktivität nicht dem gewöhnlichen Entsorgungsweg zugeordnet werden. Empfängerbetriebe in diesem Bereich übernehmen solche Stoffe nach Prüfung der Deklaration, der Stoffeigenschaften und der Annahmebedingungen.
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Die nachfolgende Firmenliste ordnet Empfängerbetriebe für Sonderabfälle dieser Kategorie ein. Sie bezieht sich auf die Annahme flüssiger und schlammiger anorganischer Abfälle aus chemischen Behandlungen.
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Fragen & Antworten zu Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
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Worin unterscheidet sich Kat. 9 von Kat. 10?
Kat. 9 betrifft flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen, Kat. 10 die entsprechenden festen Abfälle.
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Fallen Säuren und Laugen automatisch in Kat. 9?
Nein. Entscheidend sind Herkunft, Zusammensetzung und die konkrete Einstufung des Abfalls, nicht nur der saure oder alkalische Charakter.
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Welche Angaben sind für die Annahme durch einen Empfängerbetrieb üblich?
Üblich sind Angaben zu Herkunft, Menge, Aggregatzustand, bekannten Inhaltsstoffen und vorhandenen Analysewerten.
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Sind Schlämme aus der Abwasserbehandlung immer Kat. 9?
Nein. Je nach Herkunft und Einstufung können solche Schlämme auch anderen Kategorien, insbesondere Kat. 11, zugeordnet sein.
Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle
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