Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
Diese Kategorie umfasst feste anorganische Sonderabfälle, die bei chemischen Behandlungen entstehen. Dazu zählen feste Rückstände aus Reaktions-, Fällungs-, Neutralisations- oder ähnlichen Prozessschritten, sofern sie nicht einer anderen Abfallkategorie zuzuordnen sind. Für die Annahme sind Herkunft, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und der tatsächliche Aggregatzustand massgebend.
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Die folgenden Unternehmen sind im Bereich Empfängerbetriebe für Sonderabfälle für diese Abfallkategorie tätig. Die konkrete Annahme hängt jeweils von Bewilligung, Stoffeigenschaften und Deklaration des Materials ab.
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Fragen & Antworten zu Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
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Was bedeutet bei dieser Kategorie "anorganisch"?
Gemeint sind Abfälle mit vorwiegend mineralischer oder anorganischer stofflicher Zusammensetzung, nicht organisch geprägte Chemierückstände.
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Reicht die feste Form allein für die Zuordnung zu Kat. 10?
Nein. Neben dem Aggregatzustand sind auch Entstehungsprozess, Zusammensetzung und Verunreinigungen relevant.
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Wie wird Kat. 10 von Kat. 9 abgegrenzt?
Kat. 10 betrifft feste Abfälle, Kat. 9 flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen.
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Welche Unterlagen sind für die Annahme oft nötig?
Üblich sind Angaben zur Herkunft, eine Abfalldeklaration und je nach Material Analysen oder Sicherheitsinformationen.
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