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Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

Diese Kategorie umfasst feste anorganische Sonderabfälle, die bei chemischen Behandlungen entstehen. Dazu zählen feste Rückstände aus Reaktions-, Fällungs-, Neutralisations- oder ähnlichen Prozessschritten, sofern sie nicht einer anderen Abfallkategorie zuzuordnen sind. Für die Annahme sind Herkunft, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und der tatsächliche Aggregatzustand massgebend.

Was unter Kat. 10 eingeordnet wird

Unter Kat. 10 fallen feste, anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen. Entscheidend ist, dass es sich um mineralische oder anorganisch geprägte Rückstände handelt und dass diese in fester Form vorliegen. Die Einordnung erfolgt nicht allein nach dem Produktionsbereich, sondern nach Entstehungsprozess, Stoffeigenschaften, Verunreinigungen und Deklaration des Abfalls.

Typische Herkunft aus chemischen Prozessschritten

Solche Abfälle entstehen unter anderem in industriellen Behandlungsprozessen, in Oberflächen- und Materialbehandlungen, in chemischen Produktionsschritten oder bei innerbetrieblichen Reinigungs- und Umwandlungsverfahren. Relevant sind vor allem Prozesse, bei denen anorganische Feststoffe als Reaktionsrückstände, ausgefällte Stoffe oder getrocknete Reststoffe anfallen. Ob ein Stoff angenommen werden kann, hängt von Analytik, Kontaminationen und der Verpackungsform ab.

Annahme, Deklaration und stoffliche Beurteilung

Empfängerbetriebe für diese Kategorie prüfen in der Regel die Abfallbeschreibung, vorhandene Analysen, Sicherheitsangaben und die Konsistenz des Materials. Bei festen anorganischen Chemierückständen sind insbesondere Reaktivität, Auslaugverhalten, Schadstoffanteile sowie mögliche Vermischungen mit organischen Bestandteilen relevant. Die korrekte Zuordnung ist auch für Transport, Zwischenlagerung und Behandlungsweg entscheidend.

Abgrenzung zu benachbarten Sonderabfallkategorien

Kat. 10 betrifft feste anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen. Davon zu unterscheiden sind Kat. 9 für flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen sowie Kat. 6 für feste anorganische Abfälle aus mechanischen oder thermischen Bearbeitungen. Rückstände aus der Abwasserreinigung oder Wasseraufbereitung werden je nach Herkunft und Beschaffenheit eher Kat. 11 zugeordnet. Innerhalb der Hierarchie gehört Kat. 10 zur Ebene der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle, also zu Betrieben mit entsprechender Annahme- und Behandlungsbewilligung für solche Stoffströme.

0 Anbieter

Die folgenden Unternehmen sind im Bereich Empfängerbetriebe für Sonderabfälle für diese Abfallkategorie tätig. Die konkrete Annahme hängt jeweils von Bewilligung, Stoffeigenschaften und Deklaration des Materials ab.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

  • Was bedeutet bei dieser Kategorie "anorganisch"?

    Gemeint sind Abfälle mit vorwiegend mineralischer oder anorganischer stofflicher Zusammensetzung, nicht organisch geprägte Chemierückstände.

  • Reicht die feste Form allein für die Zuordnung zu Kat. 10?

    Nein. Neben dem Aggregatzustand sind auch Entstehungsprozess, Zusammensetzung und Verunreinigungen relevant.

  • Wie wird Kat. 10 von Kat. 9 abgegrenzt?

    Kat. 10 betrifft feste Abfälle, Kat. 9 flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen.

  • Welche Unterlagen sind für die Annahme oft nötig?

    Üblich sind Angaben zur Herkunft, eine Abfalldeklaration und je nach Material Analysen oder Sicherheitsinformationen.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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