Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die als Produkte, Geräte oder Stoffe angefallen sind und nicht als klassischer Prozessabfall aus einer bestimmten Behandlungslinie auftreten. Dazu zählen Ausschusswaren, Fehlchargen sowie verbrauchte oder unbrauchbar gewordene Waren, deren Eigenschaften eine Entsorgung als Sonderabfall erfordern. Massgebend für die Einordnung sind Zusammensetzung, Zustand, Restinhalte und mögliche Gefährdungen.
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Nachfolgend sind Empfängerbetriebe aufgeführt, die Sonderabfälle im Bereich Kat. 13 annehmen. Die Einträge lassen sich nach Angebot und Spezialisierung vergleichen.
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Fragen & Antworten zu Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
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Wann fällt eine Fehlcharge unter Kat. 13?
Wenn sie als Produkt oder Warencharge vorliegt und wegen ihrer Eigenschaften nicht regulär verwendet oder entsorgt werden kann.
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Sind ungeöffnete Restbestände automatisch Sonderabfall?
Nein. Entscheidend sind die gefährlichen Eigenschaften des Inhalts und die konkrete stoffliche Einordnung.
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Wie werden gemischte Paletten mit verschiedenen Ausschusswaren behandelt?
Gemische erschweren die Zuordnung. Empfängerbetriebe benötigen in der Regel Angaben zu jedem relevanten Bestandteil oder eine klare Sammeldeklaration.
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Was unterscheidet Kat. 13 von Kat. 12?
Bei Kat. 13 steht das Produkt, Gerät oder die Ware selbst im Vordergrund. Bei Kat. 12 geht es um verunreinigte Materialien und Geräte.
Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle
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