WAiSCH Logo
WIR-Netzwerk
Events Mitglieder Login
WIR-Netzwerk
Start
Events
Mitglieder
Kontakt
Impressum
Zum Login
Mitglied werden
Datenschutz
Nutzungsbedingungen

Branchen

Bau & Infrastruktur
Beauty & Gesundheit
Bekleidung & Mode
Bildung & Coaching
Blumen & Garten
Chemie & Pharma
Design & Medien
Druck & Papier
Elektrotechnik
Energie & Umwelt
Facility Management
Ferien & Reisen
Finanzen & Versicherungen
Freizeit & Unterhaltung
Gastronomie
Holz
Hotellerie
Immobilien
Informatik & Web
Kunststoff
Landwirtschaft
Lebensmittel
Marketing
Metall
Möbel & Einrichtung
Mobilität
Schmuck & Uhren
Sicherheit
Transport & Logistik
Unternehmensberatung
Verpackung

  • Energie- & Umweltbranche
  • Abfallbewirtschaftung
  • Abfallannahmestellen und Dienstleistungen
  • Empfängerbetriebe für Sonderabfälle
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren

Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren

Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die als Produkte, Geräte oder Stoffe angefallen sind und nicht als klassischer Prozessabfall aus einer bestimmten Behandlungslinie auftreten. Dazu zählen Ausschusswaren, Fehlchargen sowie verbrauchte oder unbrauchbar gewordene Waren, deren Eigenschaften eine Entsorgung als Sonderabfall erfordern. Massgebend für die Einordnung sind Zusammensetzung, Zustand, Restinhalte und mögliche Gefährdungen.

Welche Abfälle unter Kat. 13 eingeordnet werden

Kat. 13 betrifft Abfälle, die als ganze Ware, als fehlerhafte Charge oder als verbrauchtes Produkt vorliegen. Typisch sind nicht verkehrsfähige oder nicht mehr verwendbare Erzeugnisse, Altbestände, Rückläufer, abgelaufene Produkte oder gebrauchte Geräte mit relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen. Die Kategorie bezieht sich damit nicht in erster Linie auf die Herstellungsstufe eines Abfalls, sondern auf dessen Form als Produkt, Gerät, Stoff oder Handelsware.

Typische Herkunft von Ausschusswaren und verbrauchten Produkten

Solche Abfälle entstehen unter anderem in Produktion, Qualitätssicherung, Lagerhaltung, Handel, Wartung und Rücknahmeprozessen. Häufige Anlässe sind Fehlchargen, Produktionsabweichungen, beschädigte Gebinde, Sortimentswechsel, Überlagerung oder der Ersatz verbrauchter Geräte und Stoffe. Auch Restposten oder Produkte mit nicht mehr zulässiger Verwendung können in diese Kategorie fallen, wenn ihre stofflichen Eigenschaften eine Behandlung als Sonderabfall verlangen.

Abgrenzung zu anderen Kategorien der Sonderabfallannahme

Kat. 13 ist von stoffstrombezogenen Kategorien abzugrenzen. Liegt der Abfall hauptsächlich als Lösungsmittel, oelige Flüssigkeit, Lack, Schlamm oder Rückstand aus einer chemischen oder thermischen Behandlung vor, sind eher die Kategorien 2 bis 11 massgebend. Gegenüber Kat. 12, verunreinigte Geräte und Materialien, steht bei Kat. 13 nicht die äussere Verunreinigung eines Trägermaterials im Vordergrund, sondern das Produkt oder Gerät selbst als Abfallobjekt.

Worauf Empfängerbetriebe bei der Annahme achten

Für die Annahme sind möglichst genaue Angaben zu Art des Produkts, Zusammensetzung, Herkunft, Verpackung, Restinhalten und Zustand relevant. Bei Fehlchargen ist entscheidend, ob Rezeptur, Konzentration oder Eigenschaften von der Soll-Spezifikation abweichen. Bei verbrauchten Geräten und Waren sind enthaltene Stoffe, Anhaftungen, Beschädigungen und eine allfällige Vermischung mit anderen Abfällen für die richtige Zuordnung und Behandlung ausschlaggebend.

0 Anbieter

Nachfolgend sind Empfängerbetriebe aufgeführt, die Sonderabfälle im Bereich Kat. 13 annehmen. Die Einträge lassen sich nach Angebot und Spezialisierung vergleichen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren

  • Wann fällt eine Fehlcharge unter Kat. 13?

    Wenn sie als Produkt oder Warencharge vorliegt und wegen ihrer Eigenschaften nicht regulär verwendet oder entsorgt werden kann.

  • Sind ungeöffnete Restbestände automatisch Sonderabfall?

    Nein. Entscheidend sind die gefährlichen Eigenschaften des Inhalts und die konkrete stoffliche Einordnung.

  • Wie werden gemischte Paletten mit verschiedenen Ausschusswaren behandelt?

    Gemische erschweren die Zuordnung. Empfängerbetriebe benötigen in der Regel Angaben zu jedem relevanten Bestandteil oder eine klare Sammeldeklaration.

  • Was unterscheidet Kat. 13 von Kat. 12?

    Bei Kat. 13 steht das Produkt, Gerät oder die Ware selbst im Vordergrund. Bei Kat. 12 geht es um verunreinigte Materialien und Geräte.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

Machen Sie Ihre Firma hier sichtbar.

Bieten Sie mit Ihrem Unternehmen in der Branche Energie & Umwelt die Leistung Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren an? Dann erstellen Sie jetzt ein kostenloses Firmenprofil.

Jetzt Firmenprofil erstellen



Leistung: Kat. 13 Ausschusswaren, Fehlchargen | WAiSCH
WIR-Netzwerk
Gemeinsam heisst WIR
  • Events
  • Mitglieder
  • Login
  • Mitgliedschaft
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
powered by
WAiSCH
  • © 2026
  • WIR-Network Ostschweiz
  • Alle Rechte vorbehalten