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  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung

Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung

Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die bei der Reinigung von Abwasser oder bei der Aufbereitung von Wasser anfallen. Dazu gehören Rückstände aus Behandlungsstufen, in denen Stoffe aus dem Wasser abgeschieden, konzentriert oder gebunden werden. Für die Zuordnung sind Herkunft, Zusammensetzung und der jeweilige Behandlungsprozess massgebend.

Welche Abfälle unter Kat. 11 fallen

Kat. 11 betrifft Sonderabfälle aus Anlagen zur Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung. Erfasst werden Rückstände, die im Verlauf mechanischer, physikalischer oder chemisch unterstützter Behandlungen entstehen, etwa Schlämme, Filterrückstände, Konzentrate oder beladene Aufbereitungsmaterialien. Massgebend ist der Entstehungsprozess in der Reinigungs- oder Aufbereitungsanlage und nicht nur, ob der Abfall fest, schlammig oder flüssig vorliegt.

Typische Herkunft in Anlagen und Betrieben

Solche Abfälle entstehen in kommunalen und industriellen Abwasseranlagen, in Wasserwerken sowie in betrieblichen Stufen zur Aufbereitung von Prozess- oder Brauchwasser. Typische Anfallstellen sind Filtration, Fällung und Flockung, Eindickung, Entwässerung, Adsorption oder Ionenaustausch. Auch Rückstände aus Spül- und Regenerationsvorgängen können dieser Kategorie zugeordnet werden, sofern sie als Sonderabfall einzustufen sind.

Unterschiede bei Beschaffenheit und Annahme

Innerhalb der Kategorie gibt es deutliche Unterschiede bei Wassergehalt, Schadstoffprofil und Reaktionsverhalten. Zu unterscheiden sind nasse oder entwässerte Schlämme, filtergebundene Rückstände, verbrauchte Sorptions- oder Austauschmaterialien sowie konzentrierte Nebenströme aus der Wasserbehandlung. Für die Annahme durch Empfängerbetriebe sind deshalb Angaben zur Herkunft, zu eingesetzten Hilfsstoffen, zu Analysewerten und zu physikalischen Eigenschaften erforderlich.

Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien

Kat. 11 ist ein Teilbereich der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle und bezieht sich auf Abfälle aus Wasser- und Abwasserbehandlungsprozessen. Davon zu unterscheiden sind etwa Abfälle der Kat. 9, die aus chemischen Behandlungen stammen und nicht primär der Abwasserreinigung oder Wasseraufbereitung zuzuordnen sind. Ebenfalls getrennt zu betrachten sind verunreinigte Geräte und Materialien der Kat. 12, da dort nicht der Prozessrückstand, sondern das belastete Betriebsmittel oder Bauteil im Vordergrund steht.

0 Anbieter

Die folgende Übersicht zeigt Empfängerbetriebe für Sonderabfälle im Bereich Kat. 11. Die Einträge betreffen die Annahme von Rückständen aus Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung

  • Was gehört typischerweise zu Kat. 11?

    Typisch sind Rückstände aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, zum Beispiel Schlämme, Filterrückstände, Konzentrate oder beladene Aufbereitungsmaterialien.

  • Worin unterscheidet sich Kat. 11 von Kat. 9?

    Die Abgrenzung erfolgt vor allem über die Herkunft. Kat. 11 betrifft Rückstände aus Wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen, Kat. 9 flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen.

  • Können entwässerte Schlämme unter Kat. 11 fallen?

    Ja, wenn sie aus der Abwasserreinigung oder Wasseraufbereitung stammen und als Sonderabfall eingestuft sind.

  • Welche Angaben sind für die Einstufung und Annahme relevant?

    Üblich sind Angaben zu Herkunftsbetrieb, Entstehungsprozess, Zusammensetzung, Analysewerten und zum physikalischen Zustand des Abfalls.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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