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Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle

Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle aus Druckfarben, Kitten, Klebstoffen, Lacken und Malerstoffen. Empfängerbetriebe für Kat. 4 übernehmen solche Reststoffe aus Produktion, Verarbeitung und Unterhalt, sofern Zusammensetzung und Gefährdungseigenschaften nachvollziehbar sind. Für die Annahme sind Stoffart, Konsistenz, Aushärtungsgrad und Vermischungen relevant, weil davon Lagerung und weiterer Entsorgungsweg abhängen.

Welche Abfälle unter Kat. 4 fallen

Zu Kat. 4 zählen Reststoffe und Abfälle, die bei der Herstellung, Verarbeitung oder Entfernung von Druckfarben, Kitt, Klebstoffen, Lacken und Anstrichsystemen anfallen. Dazu gehören je nach Herkunft flüssige, pastöse oder teilweise ausgehärtete Rückstände. Massgebend für die Zuordnung sind nicht nur die Produktbezeichnung, sondern auch Inhaltsstoffe, Verunreinigungen und der physische Zustand des Abfalls.

Typische Anfallstellen in Betrieben und auf Baustellen

Solche Abfälle entstehen unter anderem in Druckereien, Lackier- und Beschichtungsbetrieben, im Innenausbau, im Malerhandwerk, in Werkstätten sowie bei Instandhaltungsarbeiten. Auch bei der Verarbeitung von Dicht- und Klebstoffsystemen fallen Reste aus Gebinden, Mischungen oder Reinigungsarbeiten an. Für die Übergabe an einen Empfängerbetrieb sind eine saubere Trennung der Stoffgruppen und Angaben zur Herkunft hilfreich.

Unterschiede nach Stoffart, Zustand und Vermischung

Innerhalb der Kategorie unterscheiden Empfängerbetriebe häufig nach Druckfarbenresten, Kitt- und Dichtmassen, Klebstoffabfällen sowie Lack- und Malabfällen. Relevant ist zudem, ob es sich um wasserbasierte oder lösemittelhaltige Systeme, Einkomponenten- oder Mehrkomponentenprodukte sowie um frische, eingedickte oder ausgehärtete Rückstände handelt. Vermischte Chargen erschweren die Einstufung und können den möglichen Behandlungsweg einschränken.

Abgrenzung zu anderen Kategorien von Sonderabfällen

Kat. 4 bezieht sich auf Abfälle aus Druck-, Kitt-, Kleb-, Lack- und Malerstoffen selbst. Reine oder überwiegend als Lösemittel einzustufende Abfälle werden eher von Kat. 2 erfasst, während flüssige oelige oder prozessbedingte Mischabfälle in andere Kategorien fallen können. Verunreinigte Geräte, Werkzeuge oder absorbierende Materialien gehören fachlich eher zu Kat. 12, und Ausschusswaren oder Fehlchargen eher zu Kat. 13.

0 Anbieter

In dieser Kategorie sind Empfängerbetriebe aufgeführt, die Sonderabfälle der Kat. 4 annehmen. Die Einträge lassen sich nach Spezialisierung und Annahmespektrum einordnen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle

  • Muessen Lack- und Klebstoffreste getrennt gesammelt werden?

    In der Regel ja. Getrennte Sammlung erleichtert die korrekte Zuordnung und reduziert Probleme durch unverträgliche Vermischungen.

  • Zaehlen ausgehärtete Farb- oder Kittreste ebenfalls zu Kat. 4?

    Das hängt von Zusammensetzung, Verunreinigung und Gefährdungseigenschaften ab. Die Einstufung erfolgt deshalb oft fallbezogen.

  • Welche Angaben sind bei der Abgabe sinnvoll?

    Hilfreich sind Produktbezeichnung, Herkunft, Sicherheitsdatenblatt falls vorhanden, physischer Zustand sowie Angaben zu Vermischungen.

  • Koennen angebrochene Gebinde mit Restinhalt angenommen werden?

    Das ist grundsätzlich möglich, wenn Inhalt und Zustand klar erkennbar sind. Annahmebedingungen unterscheiden sich je nach Empfängerbetrieb.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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Leistung: Kat. 4: Druck-, Kitt-, Kleb-, Lack- und Malabfälle
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