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  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie

Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie

Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die bei Synthesen, Umsetzungen, Aufarbeitungen und vergleichbaren Verfahren der organischen Chemie anfallen. Dazu zählen je nach Prozess unter anderem Reaktionsrückstände, Mutterlaugen, Destillationsrückstände, Filtrate oder verunreinigte Zwischenfraktionen. Für die Annahme sind Herkunft, Zusammensetzung und bekannte Gefahrenmerkmale des Abfalls ausschlaggebend.

Was unter Kat. 8 eingeordnet wird

Kat. 8 erfasst Abfälle mit Bezug zu organisch-chemischen Herstell- und Verfahrensschritten. Gemeint sind prozessbedingte Reststoffe aus Reaktionen, Trennungen, Reinigungen oder Aufarbeitungen, sofern sie nicht klar einer anderen Sonderabfallkategorie zuzuordnen sind. Typisch sind Stoffgemische mit organischen Bestandteilen, veränderte Reaktionsansätze, belastete Rückstände aus Syntheseschritten oder nicht weiter verwendbare Zwischenprodukte.

Typische Anfallstellen in Betrieb, Pilotanlage und Labor

Solche Abfälle entstehen in chemischen Produktionsbetrieben, bei der Herstellung organischer Zwischenprodukte, in Pilotanlagen sowie in Entwicklungs- und Analytiklaboren. Auch Scale-up-Versuche, Chargenwechsel, Anfahr- und Abfahrprozesse oder die Aufarbeitung nach fehlgeschlagenen Reaktionen können zu Kat.-8-Abfällen führen. Entscheidend ist weniger die Betriebsgrösse als der Zusammenhang mit einem organisch-chemischen Verfahren.

Deklaration, Stoffdaten und Annahmekriterien

Empfängerbetriebe für Sonderabfälle benötigen für diese Kategorie in der Regel eine nachvollziehbare Deklaration des Stoffgemischs. Relevant sind bekannte Hauptbestandteile, physikalischer Zustand, Herkunft aus dem Prozess, mögliche Verunreinigungen, Reaktivität sowie Angaben zu Entzündbarkeit, Korrosivität oder anderer Gefährdung. Bei unbekannter oder stark schwankender Zusammensetzung können zusätzliche Abklärungen nötig sein, weil Lagerung, Transport und Behandlung direkt davon abhängen.

Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien

Kat. 8 ist innerhalb der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle die Kategorie für Abfälle aus organisch-chemischen Verfahren. Reine oder klar dominierende Lösemittelabfälle werden je nach Zusammensetzung eher Kat. 2 zugeordnet, während flüssige oder schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen in Kat. 9 fallen. Ausschusswaren oder Fehlchargen können je nach Art des Materials auch unter Kat. 13 eingeordnet werden. Die Zuordnung richtet sich deshalb nicht nur nach dem Aggregatzustand, sondern vor allem nach Entstehung und Stoffcharakter.

0 Anbieter

Die folgende Firmenliste ordnet Empfängerbetriebe der Kategorie 8 zu. Welche Abfälle tatsächlich angenommen werden, hängt von Stoffprofil, Deklaration und Gebindeart ab.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie

  • Fallen Lösemittelgemische aus einer Synthese immer unter Kat. 8?

    Nicht zwingend. Wenn es sich im Wesentlichen um Lösemittelabfälle handelt, kommt je nach Zusammensetzung auch Kat. 2 in Frage.

  • Welche Angaben erleichtern die Annahme durch einen Empfängerbetrieb?

    Hilfreich sind eine klare Prozessbeschreibung, bekannte Inhaltsstoffe, Gefahrenhinweise, der physikalische Zustand und Angaben zu Gebinden und Mengen.

  • Sind Fehlchargen aus organisch-chemischer Produktion automatisch Kat. 8?

    Nein. Je nach Produktart und Entstehung können solche Abfälle auch anderen Kategorien, etwa Kat. 13, zugeordnet werden.

  • Kann ein Gemisch aus mehreren Prozessschritten als ein Abfall deklariert werden?

    Das ist nur sinnvoll, wenn Zusammensetzung und Gefährdung ausreichend bekannt und die Stoffe kompatibel sind. Sonst ist eine getrennte Deklaration nötig.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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Leistung: Kat. 8 Abfälle aus organischer Chemie
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