Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
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Fragen & Antworten zu Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
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Fallen Lösemittelgemische aus einer Synthese immer unter Kat. 8?
Nicht zwingend. Wenn es sich im Wesentlichen um Lösemittelabfälle handelt, kommt je nach Zusammensetzung auch Kat. 2 in Frage.
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Welche Angaben erleichtern die Annahme durch einen Empfängerbetrieb?
Hilfreich sind eine klare Prozessbeschreibung, bekannte Inhaltsstoffe, Gefahrenhinweise, der physikalische Zustand und Angaben zu Gebinden und Mengen.
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Sind Fehlchargen aus organisch-chemischer Produktion automatisch Kat. 8?
Nein. Je nach Produktart und Entstehung können solche Abfälle auch anderen Kategorien, etwa Kat. 13, zugeordnet werden.
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Kann ein Gemisch aus mehreren Prozessschritten als ein Abfall deklariert werden?
Das ist nur sinnvoll, wenn Zusammensetzung und Gefährdung ausreichend bekannt und die Stoffe kompatibel sind. Sonst ist eine getrennte Deklaration nötig.
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