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Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen

Kat. 1 umfasst anorganische Sonderabfälle, in denen Metalle in gelöster Form vorliegen. Für Empfängerbetriebe ist dabei neben dem Metallgehalt auch die chemische Zusammensetzung des Abfalls relevant, etwa ob es sich um wässrige Prozessflüssigkeiten, Spülmedien oder vergleichbare Lösungen handelt. Die korrekte Zuordnung beeinflusst Annahme, Zwischenlagerung und den geeigneten Behandlungsweg.

Welche Abfälle unter Kat. 1 eingeordnet werden

Unter diese Kategorie fallen anorganische Abfälle, bei denen Metalle nicht als feste Bestandteile, sondern in gelöster Form in einer Flüssigkeit oder Lösung vorliegen. In der Praxis handelt es sich häufig um wässrige Rückstände aus technischen oder industriellen Prozessen. Entscheidend sind die chemische Matrix, die gelösten Metallverbindungen und mögliche Begleitstoffe. Nicht jeder metallhaltige Abfall gehört automatisch in diese Kategorie; feste, schlammige oder materialgebundene Abfälle werden teilweise anderen Sonderabfallkategorien zugeordnet.

Typische Herkunft solcher Sonderabfälle

Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen entstehen unter anderem bei Oberflächenbehandlungen, Reinigungs- und Spülprozessen, in Labor- und Produktionsumgebungen sowie bei einzelnen Schritten der Metallbearbeitung. Häufig fallen sie als verbrauchte Prozesslösungen oder als belastete Spülwässer an. Auch in betrieblichen Vorbehandlungen können Flüssigkeiten entstehen, die gelöste Metalle enthalten und deshalb separat erfasst werden müssen. Die konkrete Zusammensetzung hängt stark vom eingesetzten Verfahren und den verarbeiteten Stoffen ab.

Annahme durch Empfängerbetriebe

Empfängerbetriebe für diese Kategorie prüfen vor der Übernahme in der Regel Herkunft, Zusammensetzung, physikalischen Zustand und mögliche Reaktionsrisiken des Abfalls. Relevant sind insbesondere Angaben zu den gelösten Metallen, zum pH-Wert, zu weiteren anorganischen oder organischen Verunreinigungen sowie zur Verpackung und Menge. Auf dieser Basis wird beurteilt, ob der Abfall im bewilligten Annahmespektrum des Betriebs liegt und welcher Behandlungsweg in Frage kommt. Ohne ausreichend klare Deklaration ist eine fachgerechte Zuweisung oft nicht möglich.

Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien

Kat. 1 bezieht sich spezifisch auf anorganische Abfälle mit gelösten Metallen. Davon zu unterscheiden sind etwa Kat. 9 für flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen oder Kat. 11 für Abfälle aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, bei denen häufig Schlämme oder Rückstände aus Behandlungsanlagen anfallen. Verunreinigte Geräte, Betriebsmittel oder absorbierende Materialien fallen in der Regel eher unter Kat. 12 oder Kat. 13. Innerhalb der Hierarchie der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle beschreibt Kat. 1 somit einen klar abgegrenzten Stoffstrom mit eigener Deklarationslogik.

0 Anbieter

Die folgende Firmenliste führt Empfängerbetriebe im Bereich Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen. Welche Abfälle ein Betrieb tatsächlich annimmt, hängt von Bewilligung, Stoffprofil und Behandlungsweg ab.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen

  • Welche Abfälle gehören typischerweise zu Kat. 1?

    Häufig sind es anorganische, meist wässrige Prozess- oder Spülflüssigkeiten, in denen Metalle in gelöster Form enthalten sind. Massgeblich ist die konkrete Deklaration des Abfalls.

  • Welche Angaben benötigt ein Empfängerbetrieb vor der Annahme?

    Üblich sind Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, enthaltenen Metallen, pH-Wert, Begleitstoffen, Menge und Verpackung. Je nach Abfall können zusätzliche Analysen erforderlich sein.

  • Sind metallhaltige Schlämme ebenfalls Kat. 1?

    Nicht zwingend. Schlammige Rückstände werden je nach Herkunft und Beschaffenheit häufig anderen Kategorien zugeordnet, etwa Kat. 9 oder Kat. 11.

  • Wie grenzt sich Kat. 1 von Kat. 11 ab?

    Kat. 1 betrifft anorganische Abfälle mit gelösten Metallen. Kat. 11 bezieht sich auf Abfälle aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, also typischerweise auf Behandlungsrückstände solcher Anlagen.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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