Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
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Fragen & Antworten zu Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
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Welche Abfälle gehören typischerweise zu Kat. 1?
Häufig sind es anorganische, meist wässrige Prozess- oder Spülflüssigkeiten, in denen Metalle in gelöster Form enthalten sind. Massgeblich ist die konkrete Deklaration des Abfalls.
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Welche Angaben benötigt ein Empfängerbetrieb vor der Annahme?
Üblich sind Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, enthaltenen Metallen, pH-Wert, Begleitstoffen, Menge und Verpackung. Je nach Abfall können zusätzliche Analysen erforderlich sein.
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Sind metallhaltige Schlämme ebenfalls Kat. 1?
Nicht zwingend. Schlammige Rückstände werden je nach Herkunft und Beschaffenheit häufig anderen Kategorien zugeordnet, etwa Kat. 9 oder Kat. 11.
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Wie grenzt sich Kat. 1 von Kat. 11 ab?
Kat. 1 betrifft anorganische Abfälle mit gelösten Metallen. Kat. 11 bezieht sich auf Abfälle aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung, also typischerweise auf Behandlungsrückstände solcher Anlagen.
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