Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
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Fragen & Antworten zu Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
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Welche Angaben braucht ein Empfängerbetrieb vor der Annahme?
Üblich sind Informationen zu Herkunft, Prozess, Menge, physischer Form, Zusammensetzung und bekannten Verunreinigungen sowie vorhandene Analysen.
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Sind Schleifschlämme aus Metallbearbeitung immer Kat. 5?
Nicht zwingend. Die Zuordnung hängt vom Entstehungsprozess, von den Inhaltsstoffen und von der genauen Abfallart ab.
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Können trockene Rückstände und Schlämme derselben Kategorie zugeordnet sein?
Ja. Innerhalb von Kat. 5 kommen unterschiedliche physische Formen vor, wenn sie aus passenden Bearbeitungs- oder Herstellprozessen stammen.
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Warum ist die Vermischung mit anderen Abfällen problematisch?
Vermischungen erschweren die korrekte Deklaration, verändern die Behandlungswege und können dazu führen, dass eine Annahme nicht möglich ist.
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Empfängerbetriebe für Sonderabfälle
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