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Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen

Empfängerbetriebe für Sonderabfälle der Kategorie 6 übernehmen feste anorganische Abfälle aus mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen. Die Zuordnung richtet sich nach dem Entstehungsprozess, der anorganischen Zusammensetzung und dem festen Zustand des Materials. Für die Annahme sind eine saubere Deklaration und nachvollziehbare Angaben zur Herkunft erforderlich.

Was unter Kat. 6 eingeordnet wird

Kat. 6 umfasst feste anorganische Abfälle, die bei mechanischen oder thermischen Bearbeitungsschritten entstehen. Massgebend sind drei Merkmale: der Abfall ist anorganisch, liegt in fester Form vor und stammt nicht aus einer chemischen Behandlung. Je nach Prozess kann es sich um staubige, körnige, stueckige oder verfestigte Rückstände handeln.

Wo solche Abfälle typischerweise anfallen

Diese Abfälle entstehen in Industrie-, Aufbereitungs-, Unterhalts- oder Rückbauprozessen, in denen anorganische Materialien zerkleinert, getrennt, gereinigt, getrocknet oder wärmebehandelt werden. Auch bei der Bearbeitung mineralischer Stoffe oder anderer anorganischer Fraktionen können entsprechende Rückstände anfallen. Für die richtige Zuordnung ist nicht nur das Material selbst relevant, sondern vor allem der konkrete Entstehungsweg.

Materialformen und Anforderungen bei der Annahme

Empfängerbetriebe beurteilen Kat.-6-Abfälle nach Herkunft, Zusammensetzung, Belastung und physischer Form. Relevant sind unter anderem Staubungsneigung, Korngrösse, Feuchtigkeit, Fremdstoffe, Verpackung und die Frage, ob das Material sortenrein oder vermischt anfällt. Je nach Abfall sind zusätzliche Analysen oder eine detaillierte Deklaration nötig, damit Annahme, Lagerung und weitere Behandlung fachlich korrekt zugeordnet werden können.

Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien

Innerhalb der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle ist Kat. 6 enger gefasst als benachbarte Kategorien. Von Kat. 7 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort Schmelz-, Siede- und Verbrennungsrückstände erfasst werden, während Kat. 10 feste anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen betrifft. Flüssige oder schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Prozessen fallen typischerweise in Kat. 9; Kat. 5 ist breiter gefasst und bezieht auch Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien ein.

0 Anbieter

Die folgenden Unternehmen sind im Bereich Kat. 6 als Empfängerbetriebe für Sonderabfälle eingeordnet. Welche Abfälle im Einzelfall angenommen werden, hängt von Bewilligung, Deklaration und Materialeigenschaften ab.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen

  • Welche Angaben braucht ein Empfängerbetrieb für Kat.-6-Abfälle?

    Üblich sind Angaben zum Entstehungsprozess, zur Zusammensetzung, zur Materialform, zu möglichen Belastungen und zur bisherigen Lagerung oder Verpackung.

  • Fällt staubförmiges Material automatisch unter Kat. 6?

    Nein. Entscheidend sind nicht nur die Form, sondern auch Herkunft, Zusammensetzung und der zugrunde liegende Bearbeitungsprozess.

  • Koennen gemischte Abfälle als Kat. 6 angenommen werden?

    Nicht pauschal. Vermischte Fraktionen erschweren die Einstufung und muessen im Einzelfall separat beurteilt oder vorgaengig getrennt werden.

  • Wann sind Analysen fuer die Annahme noetig?

    Analysen sind dann relevant, wenn Zusammensetzung, Schadstoffgehalte oder die genaue Kategorie aus den vorhandenen Angaben nicht eindeutig hervorgehen.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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Leistung: Kat. 6 feste anorganische Abfälle | Empfängerbetriebe
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