Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die ganz oder teilweise aus Lösungsmitteln bestehen oder relevante Lösungsmittelanteile enthalten. Dazu gehören je nach Herkunft beispielsweise verbrauchte Lösemittel, Reinigungsmedien, Destillationsrückstände oder verunreinigte Flüssigkeiten aus Produktions- und Wartungsprozessen. Für Empfängerbetriebe ist dabei nicht nur die Bezeichnung des Abfalls massgebend, sondern vor allem seine konkrete Zusammensetzung.
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Die folgende Firmenliste zeigt Empfängerbetriebe für Sonderabfälle mit Bezug zu Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle. Die konkrete Annahme hängt jeweils vom zugelassenen Abfallspektrum des Betriebs ab.
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Fragen & Antworten zu Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
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Sind gebrauchte Reinigungsmittel automatisch Kat. 2-Abfälle?
Nicht immer. Massgebend sind Zusammensetzung, Lösungsmittelanteil und Einstufung des konkreten Abfalls.
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Können Gemische mit Wasser trotzdem unter Kat. 2 fallen?
Ja. Auch wässrige Gemische können dieser Kategorie zugeordnet werden, wenn der Lösungsmittelcharakter oder das Gefährdungsprofil dafür spricht.
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Worin unterscheidet sich Kat. 2 von Lack- und Farbreststoffen?
Lösemittelhaltige Lack- und Malabfälle werden oft getrennt betrachtet und eher Kat. 4 zugeordnet als der allgemeinen Lösungsmittelkategorie.
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Braucht ein Empfängerbetrieb für jede Art von Lösungsmittelabfall dieselbe Annahmefreigabe?
Nein. Die Übernahme hängt von der betrieblichen Bewilligung, den Annahmekriterien und dem konkreten Stoffprofil ab.
Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle
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