Kat. 2 Abfälle, auch als gefährliche Abfälle bezeichnet, sind Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Inhaltsstoffe potenziell gefährlich für Mensch und Umwelt sind. Im Bereich Energie & Umwelt fallen in der Regel Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle als Kat. 2 Abfälle an. Lösungsmittel sind flüssige Chemikalien, die in der Industrie häufig als Lösungsmittel eingesetzt werden, um Materialien aufzulösen oder zu reinigen. Sie können jedoch auch giftige oder umweltschädliche Bestandteile enthalten und stellen daher eine Gefahr bei unsachgemässer Entsorgung dar. In Empfängerbetrieben für Sonderabfälle und Abfallannahmestellen werden diese Kat. 2 Abfälle fachgerecht entsorgt. Dies kann beispielsweise durch spezielle Reinigungsverfahren oder durch Verbrennung in geeigneten Anlagen geschehen. Neben der Entsorgung bieten diese Betriebe auch Dienstleistungen an, wie z.B. die Analyse und Kategorisierung von gefährlichen Abfällen sowie die Beratung bei der sicheren Handhabung und Lagerung dieser Stoffe. Die ordnungsgemässe Entsorgung von Kat. 2 Abfällen ist von grosser Bedeutung für den Schutz von Mensch und Umwelt. Daher müssen Empfängerbetriebe für Sonderabfälle und Abfallannahmestellen strenge Auflagen erfüllen und regelmässig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Abfälle fachgerecht und umweltverträglich entsorgt werden.
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