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Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

Empfängerbetriebe für Sonderabfälle übernehmen Abfälle, die wegen ihrer gefährlichen Eigenschaften oder ihrer Schadstoffbelastung nicht über gewöhnliche Sammel- und Entsorgungswege abgewickelt werden. Sie prüfen, ob ein Abfall in ihr zugelassenes Annahmespektrum fällt, übernehmen ihn fachgerecht und führen ihn der vorgesehenen Behandlung oder Weitergabe zu. Relevant sind dabei die konkrete Abfallart, der Zustand des Materials und die Eignung des Betriebs für Lagerung, Umschlag oder Behandlung.
  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

Was Empfängerbetriebe konkret übernehmen

Ein Empfängerbetrieb für Sonderabfälle ist auf die kontrollierte Übernahme definierter gefährlicher Abfallarten ausgerichtet. Dazu gehören typischerweise Annahme, Identifikation, Zuordnung zu einer Abfallkategorie, sichere Zwischenlagerung sowie die Weiterleitung an Behandlung, Verwertung oder Entsorgung. Je nach Betrieb erfolgt zusätzlich eine Vorbehandlung, etwa durch Trennung, Konditionierung oder Zusammenfassung geeigneter Stoffströme. Welche Stoffe angenommen werden dürfen, hängt vom betrieblichen Annahmespektrum und den vorhandenen technischen Einrichtungen ab.

Aus welchen Bereichen Sonderabfälle anfallen

Sonderabfälle entstehen in Industrie, Gewerbe, Werkstätten, Laboren, Bau- und Rückbauprojekten, im Strassenunterhalt sowie bei der Wasseraufbereitung und Abwasserreinigung. Häufig angeliefert werden flüssige oder schlammige Rückstände, belastete Betriebsmittel, verunreinigte Materialien, Fehlchargen, ölige Abfälle oder chemisch belastete Feststoffe. Auch gebrauchte Geräte oder Produktionsrückstände können darunter fallen, wenn sie Schadstoffe enthalten oder nicht ohne besondere Vorkehrungen behandelt werden können. Die Anlieferung erfolgt in Gebinden, Containern, Tanks oder als lose Fraktionen, abgestimmt auf Stoffart und Gefährdung.

Annahmespektren und Abfallkategorien

Empfängerbetriebe sind oft auf bestimmte Kategorien spezialisiert. Dazu zählen anorganische Abfälle mit gelösten Metallen, flüssige und schlammige Abfälle aus chemischen Behandlungen, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle, oelige Abfälle, Lack-, Kleb-, Kitt- und Druckabfälle sowie Rückstände aus der Bearbeitung von Glas oder Metallen. Weitere Kategorien umfassen Schmelz-, Siede- und Verbrennungsrückstände, Abfälle aus organisch-chemischen Verfahren, Schlämme aus der Abwasserreinigung, verunreinigte Geräte und Materialien, Ausschusswaren und Fehlchargen sowie Abfälle aus dem Strassenunterhalt. Nicht jeder Betrieb deckt alle Kategorien ab; entscheidend ist die konkrete Zulassung und die Eignung für den jeweiligen Stoffstrom.

Abgrenzung zu Transport, Anlagenbetrieb und Verwertung

Innerhalb der Abfallannahmestellen und Dienstleistungen bezeichnet diese Leistung die Rolle des Betriebs als fachlich geeignete Annahmestelle für Sonderabfälle. Sie unterscheidet sich vom Betrieb von Anlagen und Transporten, bei dem die Logistik oder der technische Betrieb einer Anlage im Vordergrund steht. Von Entsorgung, Recycling und Verwertung grenzt sie sich dadurch ab, dass hier primär die geregelte Übernahme und Zuordnung des Abfalls beschrieben wird, nicht das nachgelagerte stoffliche oder thermische Verwertungsverfahren. Ein Empfängerbetrieb kann zwar selbst behandeln oder weiterleiten, die Leistung auf dieser Ebene bezieht sich jedoch auf die Annahmefunktion.

0 Anbieter

Die folgende Firmenliste ordnet Betriebe ein, die Sonderabfälle im Rahmen ihrer jeweiligen Annahmespektren übernehmen. Unterschiede bestehen vor allem bei den zugelassenen Abfallkategorien und den angebotenen Folgeleistungen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Nimmt ein Empfängerbetrieb für Sonderabfälle jede Art von Sonderabfall an?

    Nein. Jeder Betrieb arbeitet nur innerhalb seines zugelassenen Annahmespektrums und seiner technischen Möglichkeiten.

  • Können auch verunreinigte Geräte oder Fehlchargen als Sonderabfall gelten?

    Ja. Wenn Geräte, Materialien oder Waren schadstoffbelastet sind oder besondere Risiken aufweisen, fallen sie je nach Zusammensetzung in entsprechende Sonderabfallkategorien.

  • Was ist bei unbekannten oder gemischten Abfällen zu beachten?

    Sie müssen vor der Übernahme eindeutig beschrieben oder abgeklärt werden, damit der Abfall korrekt zugeordnet und sicher behandelt werden kann.

  • Ist ein Empfängerbetrieb dasselbe wie eine Verwertungsanlage?

    Nicht zwingend. Ein Empfängerbetrieb kann Abfälle annehmen und weiterleiten oder zusätzlich selbst behandeln, ist aber nicht automatisch die eigentliche Verwertungsanlage.


Weitere Leistungen unter
Abfallannahmestellen und Dienstleistungen

  • Entsorgung, Recycling und Verwertung
    1 Firma
  • Betrieb von Anlagen und Transporten

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Leistung: Empfängerbetriebe für Sonderabfälle Schweiz
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