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  • Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt

Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt

Diese Kategorie umfasst Sonderabfälle, die beim Unterhalt, bei der Reinigung und beim Betrieb von Strassenflächen und zugehörigen Einrichtungen anfallen. Dazu gehören belastete Rückstände aus Verkehrsflächen, Entwässerungselementen oder Unterhaltsarbeiten, sofern sie als Sonderabfall eingestuft sind. Für die Annahme durch Empfängerbetriebe sind Herkunft, Zusammensetzung, Vermischungen und der Deklarationsstand entscheidend.

Welche Rückstände unter Kat. 14 fallen

Kat. 14 betrifft Abfälle, die direkt aus dem Strassenunterhalt stammen und wegen ihrer Belastung nicht als gewöhnlicher Betriebsabfall behandelt werden können. Massgeblich ist nicht nur die Form des Materials, sondern vor allem der Entstehungskontext: Rückstände aus der Reinigung von Verkehrsflächen, aus Schächten und Abläufen, aus dem Winterdienst oder aus Unterhaltsarbeiten können darunter fallen, wenn sie problematische Inhaltsstoffe enthalten oder entsprechend eingestuft sind. Die konkrete Zuordnung erfolgt nach Beschaffenheit und Deklaration des einzelnen Abfalls.

Typische Herkunft im Unterhalt von Verkehrsflächen

Abfälle dieser Kategorie entstehen bei Gemeinden, Werkhöfen, Tiefbauunternehmen, Strassenmeistereien, Tunnel- und Infrastrukturbetrieben sowie bei spezialisierten Reinigungsdiensten. Typische Anfallstellen sind Fahrbahnen, Randbereiche, Entwässerungsanlagen, Rückhaltesysteme, Sammelschächte und Betriebseinrichtungen entlang von Strassen. Auch Unterhaltsmassnahmen nach Ereignissen wie Havarien, starkem Eintrag von Schadstoffen oder ausserordentlichen Reinigungen können zu Abfällen führen, die nicht ohne weitere Prüfung entsorgt werden dürfen.

Deklaration, Trennung und Annahmekriterien

Empfängerbetriebe prüfen bei Kat. 14 insbesondere die nachvollziehbare Herkunft, den Verschmutzungsgrad, mögliche Fremdstoffe und die Frage, ob der Abfall sortenrein oder vermischt vorliegt. Je nach Material kann eine ergänzende Beschreibung oder Analytik erforderlich sein, etwa wenn unklar ist, ob mineralische, schlammige, oelige oder anderweitig belastete Bestandteile enthalten sind. Für die Entsorgung ist die getrennte Erfassung relevant, weil gemischte Chargen die Einstufung verändern und die Zahl geeigneter Annahmestellen einschränken können.

Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien

Kat. 14 ist innerhalb der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle auf den Entstehungsbereich Strassenunterhalt bezogen. Sie unterscheidet sich damit von Kat. 11, die Abfälle aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung umfasst, sowie von Kat. 3 für flüssige und oelige Abfälle, wenn der Schwerpunkt auf frei beweglichen Flüssigkeiten liegt. Ebenfalls abzugrenzen ist Kat. 12 für verunreinigte Geräte und Materialien. Gegenüber benachbarten Leistungen wie Zutrittskontrolle oder Videoüberwachung aus anderen Branchen geht es hier nicht um Betriebssicherheit von Anlagen, sondern um die fachgerechte Annahme und Behandlung spezifischer Sonderabfälle.

0 Anbieter

Die folgenden Betriebe nehmen je nach Bewilligung und Annahmekriterien Abfälle der Kategorie 14 entgegen. Ausschlaggebend sind die konkrete Abfallart, die Deklaration und die zulässigen Annahmebedingungen des jeweiligen Betriebs.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Kat. 14, Abfälle aus dem Strassenunterhalt

  • Welche Abfälle aus dem Strassenunterhalt gelten typischerweise als Kat. 14?

    Typisch sind belastete Rückstände aus der Reinigung und dem Unterhalt von Verkehrsflächen und Entwässerungseinrichtungen, sofern sie als Sonderabfall eingestuft sind.

  • Reicht die Angabe "Strassenschlamm" für die Annahme aus?

    In der Regel nicht. Empfängerbetriebe benötigen Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, Fremdstoffen und zum Zustand des Materials.

  • Dürfen verschiedene Rückstände aus dem Werkhof gemeinsam gesammelt werden?

    Nur wenn die Einstufung eindeutig bleibt. Vermischungen erschweren die Deklaration und können zusätzliche Abklärungen auslösen.

  • Wodurch unterscheidet sich Kat. 14 von Abfällen aus der Abwasserreinigung?

    Kat. 14 bezieht sich auf den Strassenunterhalt als Herkunftsbereich. Abfälle aus Kläranlagen oder aus der Wasseraufbereitung werden anderen Kategorien zugeordnet.


Weitere Leistungen unter
Empfängerbetriebe für Sonderabfälle

  • Kat. 1, Anorganische Abfälle mit gelösten Metallen
  • Kat. 10, Feste anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen
  • Kat. 11, Abfälle der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung
  • Kat. 12, Verunreinigte Geräte und Materialien
  • Kat. 13, Ausschusswaren, Fehlchargen; verbrauchte Geräte, Stoffe und Waren
  • Kat. 2, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle
  • Kat. 3, Flüssige Abfälle und ölige (oelige) Abfälle
  • Kat. 4, Druckabfälle, Kittabfälle, Klebabfälle, Lackabfälle und Malabfälle
  • Kat. 5, Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien (Glas, Metalle usw.)
  • Kat. 6, Feste anorganische Abfälle von mechanischen oder thermischen Bearbeitungen und Behandlungen
  • Kat. 7, Schmelzrückstände, Siederückstände und Verbrennungsrückstände
  • Kat. 8, Abfälle von Synthesen und anderen Verfahren der organischen Chemie
  • Kat. 9, Flüssige und schlammige, anorganische Abfälle von chemischen Behandlungen

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