Funktionsprinzip in der berührungslosen Erfassung
Eine Lichtschranke arbeitet mit einem optischen Sender und einer Auswertung des empfangenen Lichts. Wird der Lichtweg durch ein Werkstück unterbrochen oder verändert, erzeugt das Gerät ein Schaltsignal für die Maschinen- oder Anlagensteuerung. Damit lassen sich Zustände wie Anwesenheit, Durchlauf, Freigabe oder Materialstau ohne direkten Kontakt erfassen.
Typische Anwendungen in der Holzverarbeitung
Lichtschranken werden an Förderstrecken, Übergabepunkten, Vereinzelungen und Bearbeitungsmaschinen eingesetzt. Sie erfassen Bretter, Platten, Leisten oder Zuschnitte vor dem Einzug, zählen Teile im Materialfluss oder überwachen, ob ein Bereich frei ist. In automatisierten Linien unterstützen sie die Abstimmung zwischen Transport, Bearbeitung und Ausschleusung.
Ausführungen und Auswahlkriterien
Gebräuchlich sind Einweglichtschranken mit getrenntem Sender und Empfänger, Reflexlichtschranken mit Reflektor sowie Lichttaster mit objektnaher Erfassung. Die passende Ausführung hängt unter anderem von Erfassungsdistanz, Objektgrösse, Einbausituation, Schaltgeschwindigkeit und Umgebungsbedingungen ab. In staubigen oder stark verschmutzten Bereichen sind die optische Reichweite, die Montageposition und der Reinigungsaufwand besonders zu berücksichtigen.
Abgrenzung zu anderen Kontrollgeräten
Lichtschranken sind innerhalb der Kontrollgeräte auf die optische Erfassung von Objekten und Durchgängen ausgerichtet. Im Unterschied zu Kontrollstationen bilden sie keine vollständige Prüf- oder Bedienlösung, sondern einen einzelnen Sensorpunkt. Gegenüber Positionssteuerungen liefern sie primär ein Erfassungssignal und übernehmen keine Bewegungsführung. Von optoelektronischen Näherungsschaltern unterscheiden sie sich durch den klar definierten Lichtweg zwischen Sensor, Reflektor oder Gegenstelle, was sie für Durchlauf- und Sperrpunktabfragen besonders geeignet macht.