Konstruktiver Aufbau von Terrassen
Eine Terrasse besteht aus Belag, Unterkonstruktion und der Anbindung an den Untergrund oder an tragende Bauteile. Im Neubau sind dabei insbesondere Höhenniveaus zu Türen, Fassadenanschlüsse, Wasserablauf und die Trennung feuchteempfindlicher Bauteile zu berücksichtigen. Je nach Bauweise wird die Terrasse auf Punktfundamenten, Stützen, Tragschichten oder auf einer separaten Tragkonstruktion aufgebaut.
Terrassen als Teil von Neubauten
Im Einfamilienhaus dienen Terrassen häufig als direkte Erweiterung von Wohn- und Essbereichen ins Freie. Bei Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen kommen sie als private Sitzplätze, gemeinschaftliche Aussenflächen oder aufgeständerte Plattformen im Erdgeschoss vor. Im Neubau ist die Terrasse meist Teil der Gesamtplanung, weil sie mit Zugängen, Terrainverlauf, Gartenbau und Fassadendetails zusammenhängt.
Ausführungen bei Holzterrassen
Terrassen können ebenerdig, leicht erhöht oder als freistehende Plattform ausgeführt werden. Im Holzbau unterscheiden sich Projekte unter anderem durch die Art der Unterkonstruktion, die Belagsrichtung, sichtbare oder verdeckte Befestigungen sowie durch ergänzende Elemente wie Stufen, Abschlüsse oder Sichtschutz. Auch die Wahl von Holzart und Oberflächenbearbeitung beeinflusst Nutzung, Unterhalt und konstruktive Ausbildung.
Abgrenzung zu Balkonen und anderen Holzbauleistungen
Terrassen unterscheiden sich von Balkonen vor allem durch ihre Lage und Einbindung: Terrassen liegen in der Regel auf Terrainhöhe oder nahe beim Gelände, Balkone sind als auskragende oder angehängte Bauteile an höheren Geschossen angeordnet. Geländer können Teil einer Terrassenanlage sein, gehören fachlich aber nicht zur Leistung Betongeländer. Treppenbau betrifft den Zugang zur Terrasse, während die Terrassenleistung die eigentliche Aussenplattform und deren konstruktiven Aufbau umfasst.