Balkone als Holzbauteil im Neubau
Ein Balkon erweitert die nutzbare Fläche eines Neubaus nach aussen und wird konstruktiv mit Fassade, Geschossdecken oder einer eigenständigen Tragstruktur verbunden. In der Zimmerei umfasst die Leistung je nach Bauweise die tragenden Holzelemente, Unterkonstruktionen, Beläge sowie konstruktive Details für Entwässerung und Feuchteschutz. Entscheidend sind dauerhaft ausgebildete Anschlüsse, eine geeignete Lastabtragung und ein Aufbau, der Wasser nicht in der Konstruktion stehen lässt.
Typische Einsatzbereiche bei Wohn- und Zweckbauten
Balkone werden im Neubau bei Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie kleineren Zweckbauten eingesetzt, wenn Aufenthaltsflächen im Obergeschoss oder an Fassaden vorgesehen sind. Je nach Nutzung unterscheiden sich Tiefe, Zugang, Sichtschutz und Anordnung pro Wohneinheit oder Gebäudeseite. In dichter bebauten Situationen spielen auch Abstände, Fassadengliederung und die Abstimmung mit Geländern, Trennwänden oder Verglasungen eine Rolle.
Ausführungen und zugehörige Bauteile
Zur Balkonausführung gehören neben der Hauptkonstruktion oft weitere Bauteile mit eigener Funktion. Balkongeländer sichern die Absturzkante, Balkonroste bilden eine begehbare Oberfläche mit offenem Wasserablauf, Balkontrennwände schaffen seitlichen Sicht- und Nutzschutz. Balkonverglasungen verändern Wind- und Wetterschutz sowie die Nutzung, während Balkonverkleidungen die Stirnseiten oder Untersichten gestalterisch und konstruktiv fassen. Welche Teile zusammen geplant werden, hängt von Bauweise, Nutzung und architektonischem Konzept ab.
Abgrenzung zu Terrassen, Tragwerken und Geländerkonstruktionen
Innerhalb der Neubauten unterscheidet sich ein Balkon von einer Terrasse vor allem durch seine Lage am Gebäude und die Anbindung an höhere Geschosse oder auskragende Konstruktionen. Gegenüber der Geschwisterleistung Tragwerke bezeichnet Balkone nicht die allgemeine Primärstruktur eines Baus, sondern ein konkretes Aussenbauteil mit eigener Nutzung. Betongeländer betreffen vorwiegend das Geländer als separates Bauteil oder Materialthema, während bei Balkonen die gesamte Balkonkonstruktion betrachtet wird. Treppenbau regelt den vertikalen Zugang, nicht die Aufenthaltsfläche selbst.