Was unter Plattformen im Holzbau verstanden wird
Eine Plattform besteht aus einer tragenden Konstruktion und einer begehbaren Oberfläche. Je nach Einbausituation kommen zusätzlich Geländer, Treppen, Rampen, Brüstungen oder Anschlüsse an bestehende Bauteile hinzu. Im Holzbau werden dafür unterschiedliche Holzquerschnitte und Holzwerkstoffe eingesetzt, bei Bedarf auch in Kombination mit anderen Materialien für Unterkonstruktion oder Befestigung.
Typische Einsatzorte für Holzplattformen
Plattformen werden dort eingesetzt, wo eine klar definierte Nutzfläche geschaffen werden soll. Das betrifft unter anderem Vorbereiche von Gebäuden, Aufenthaltsflächen in Gärten und Höfen, Lösungen in Hanglagen, Aussichtspunkte, Uferbereiche oder Ergänzungen bei Freizeit- und Spielanlagen. Auch als technische oder betriebliche Nutzfläche können Plattformen sinnvoll sein, wenn eine begehbare Ebene benötigt wird.
Konstruktive Ausführungen und bauliche Elemente
Die Ausführung richtet sich nach Nutzung, Lage und Anschluss an die Umgebung. Möglich sind freistehende, aufgeständerte oder an bestehende Konstruktionen angebundene Plattformen. Unterschieden werden zudem einfache Einzelflächen und mehrteilige Anlagen mit Richtungswechseln, Treppenläufen, Übergängen oder seitlichen Abschlüssen. Bei der Planung sind unter anderem Belag, Entwässerung, Unterlüftung, Absturzsicherung und die Einbindung in das Gelände zu berücksichtigen.
Abgrenzung zu Podesten, Stegen und Holzgerüsten
Innerhalb der Zimmerei sind Plattformen von mehreren verwandten Leistungen zu unterscheiden. Podeste sind meist kleiner und dienen häufig als Zwischenebene, Zugangspunkt oder Niveauausgleich. Stege und Fussgängerstege sind in erster Linie lineare Verbindungen zwischen zwei Punkten, während Plattformen als Fläche genutzt werden. Gerüste aus Holz sind temporäre Arbeitskonstruktionen für Bau- oder Unterhaltsarbeiten und nicht auf eine dauerhafte Nutzung als Aufenthalts- oder Nutzfläche ausgerichtet.