Was unter Spielplätzen im Zimmereikontext fällt
Als Leistung der Zimmerei bezeichnet Spielplätze die bauliche Ausführung von Spiel- und Bewegungsanlagen aus Holz oder mit wesentlichen Holzkonstruktionen. Typisch sind Kletterelemente, Balancierstrecken, Spieltürme, Rutschenpodeste, Sandspielbereiche oder kombinierte Anlagen mit mehreren Funktionen. Im Unterschied zu lose aufgestellten Einzelgeräten geht es oft um konstruktiv geplante Anlagen mit Fundamentierung, Tragstruktur, Anschlüssen und witterungsgeeigneter Ausführung.
Einsatzorte und planerische Anforderungen
Holzspielplätze werden unter anderem für Schulen, Kindergärten, Wohnüberbauungen, Parkanlagen, Freizeitanlagen und private Aussenräume gebaut. Je nach Standort verändern sich Anforderungen an Flächenbedarf, Erschliessung, Sichtbeziehungen, Untergrund, Entwässerung und Belastung durch Witterung oder intensive Nutzung. Bei der Planung sind zudem Bewegungsabläufe, Aufenthaltsbereiche für Begleitpersonen und die Einbindung in das Gelände zu berücksichtigen.
Typische Bauteile und Ausprägungen
Spielplätze können aus einzelnen Geräten oder aus zusammenhängenden Spielwelten bestehen. Häufige Bestandteile sind Pfostenkonstruktionen, Plattformen, Seil- und Netzanschlüsse, Aufstiege, Dächer, Brüstungen, Balancierhölzer und Sitz- oder Aufenthaltsbereiche. In der Holzausführung unterscheiden sich einfache Serienlösungen von individuell gefertigten Anlagen, die an Topografie, Platzverhältnisse oder gestalterische Vorgaben angepasst werden.
Abgrenzung zu anderen Holzbauleistungen
Spielplätze sind innerhalb der weiteren Produkte der Zimmerei von baulichen Einzelelementen klar zu trennen. Podeste und Plattformen dienen primär als begehbare Flächen, nicht als Spielanlage mit definierten Spiel- und Bewegungsfunktionen. Stege und Fussgängerstege erschliessen Wege oder Übergänge, während Zäune und Abschrankungen der Begrenzung und Sicherung dienen. Spielplätze können solche Elemente enthalten, der Leistungsfokus liegt jedoch auf der nutzbaren Spielstruktur als Gesamtsystem.