Was eine Risikoversicherung BVG abdeckt
Eine Risikoversicherung BVG versichert Leistungen, die fällig werden, wenn eine versicherte Person invalid wird oder stirbt. Je nach Vorsorgeplan können daraus Invalidenrenten, Ehegatten- oder Partnerrenten, Waisenrenten sowie weitere reglementarische Leistungen entstehen. Nicht im Zentrum steht das Sparen von Altersguthaben. Die Risikokomponente der zweiten Säule wird hier separat betrachtet und finanziert.
Einsatz in der Vorsorge von Unternehmen
Diese Lösung wird eingesetzt, wenn ein Unternehmen die Risikoabsicherung für Mitarbeitende gezielt regeln will, ohne dafür zwingend dieselbe Struktur wie für die Altersvorsorge zu nutzen. Das ist vor allem dort relevant, wo Sparprozess, Anlagestrategie und Risikodeckung organisatorisch getrennt werden. Grundlage sind die versicherten Löhne, die gewählten Leistungen sowie die Bestimmungen des Vorsorgereglements. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Unternehmensgrösse, Lohnstruktur und gewähltem Vorsorgemodell ab.
Leistungsumfang, Koordination und Planvarianten
Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem BVG-Minimum und nach allfälligen überobligatorischen Bestimmungen. Unterschiede bestehen insbesondere bei der Höhe der Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, bei Wartefristen, bei der Definition des versicherten Lohns und bei der Koordination mit anderen Sozial- und Personenversicherungen. Relevant ist auch, wie Leistungen aus AHV, IV, UVG oder Krankentaggeld in die Gesamtabsicherung einbezogen werden. Dadurch kann die Risikoversicherung BVG je nach Vorsorgeplan sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Abgrenzung zu Vollversicherung BVG und anderen Versicherungen
Die Risikoversicherung BVG unterscheidet sich von der Vollversicherung BVG dadurch, dass sie nicht die gesamte berufliche Vorsorge als Gesamtpaket abbildet. Im Fokus stehen die Risiken Tod und Invalidität, während Sparguthaben und Altersleistungen separat organisiert sein können. Gegenüber Unfallversicherungen nach UVG oder einer Kollektiv-Unfallversicherung deckt sie nicht primär Unfallfolgen als solche, sondern die Vorsorgeleistungen der zweiten Säule. Auch Krankentaggeldversicherungen gehören nicht dazu, da sie Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit regeln und keine BVG-Renten oder Hinterlassenenleistungen.