Was die Ergänzungsversicherung zum UVG ergänzt
Die obligatorische Unfallversicherung UVG legt einen gesetzlichen Mindestumfang fest. Eine Ergänzungsversicherung baut auf diesem Schutz auf und erweitert ihn vertraglich. Je nach Ausgestaltung kann sie zusätzliche Leistungen bei Heilungskosten, Taggeld, Invalidität oder Todesfall vorsehen und Deckung für Lohnbestandteile oberhalb des gesetzlich versicherten Maximums einschliessen. Der genaue Umfang richtet sich nach Police und Versicherungsbedingungen.
Typische Einsatzfälle in Unternehmen
Solche Lösungen werden häufig eingesetzt, wenn Unternehmen Mitarbeitende mit Einkommen über dem UVG-Höchstlohn beschäftigen oder den Schutz im Unfallfall über das gesetzliche Minimum hinaus regeln wollen. Das betrifft beispielsweise Kaderfunktionen, spezialisierte Fachkräfte oder Betriebe mit internen Vorsorgeregelungen, die auf eine einheitliche Absicherung der Belegschaft ausgerichtet sind. Auch bei internationaler Tätigkeit oder erhöhten Erwartungen an die Unterbringung im Spital kann eine ergänzende Deckung relevant sein, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Mögliche Leistungsbausteine und Vertragsvarianten
Ergänzungsversicherungen zum UVG sind in der Regel modular aufgebaut. Üblich sind Varianten zur Absicherung des Lohnanteils über dem UVG-Limit, verbesserte Taggeldleistungen, höhere Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod sowie erweiterte Leistungen bei Spitalaufenthalten. Welche Bausteine kombiniert werden, hängt von der Zusammensetzung des Personals, dem gewünschten Leistungsniveau und der Abstimmung mit bestehenden Personalversicherungen ab.
Abgrenzung zu UVG, Kollektiv-Unfallversicherung und Krankentaggeld
Im Unterschied zur obligatorischen Unfallversicherung UVG ist die Ergänzungsversicherung freiwillig und setzt auf dem gesetzlichen Schutz auf. Sie ist auch von einer Kollektiv-Unfallversicherung abzugrenzen, weil sie nicht einfach eine allgemeine Unfallpolice für Gruppen darstellt, sondern gezielt den UVG-Rahmen ergänzt. Vom Krankentaggeld unterscheidet sie sich durch das versicherte Ereignis: Die UVG-Ergänzung betrifft Unfallfolgen, das Krankentaggeld in der Regel krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.