Ergänzungsversicherung zum UVG

Die Ergänzungsversicherung zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist eine zusätzliche Vorsorgeleistung, die von Unternehmen der Branche Finanzen & Versicherungen für ihre Mitarbeitenden angeboten wird. Sie dient dazu, die durch das UVG gedeckten Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu ergänzen. In der Finanz- und Versicherungsbranche ist eine gute Absicherung im Falle eines Unfalls besonders wichtig, da die Mitarbeitenden oft mit hohen finanziellen Risiken konfrontiert sind, z.B. im Vertrieb oder bei der Vermögensverwaltung. Die Ergänzungsversicherung bietet daher zusätzliche Leistungen wie etwa eine höhere Invalidenrente oder die Kostenübernahme von Rehabilitationsmassnahmen. Für Unternehmen ist es ein wichtiger Faktor zur Mitarbeiterbindung und zur Förderung des Wohlbefindens der Angestellten. Eine gute Versorgung im Falle eines Arbeitsunfalls erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und schützt gleichzeitig das Unternehmen vor möglichen Haftungsansprüchen. Mit rund 150 Wörtern lässt sich zusammenfassen, dass die Ergänzungsversicherung zum UVG in der Branche Finanzen & Versicherungen eine wichtige ergänzende Vorsorgeleistung ist, um Mitarbeitende und Unternehmen bei Arbeitsunfällen bestmöglich abzusichern. Sie bietet zusätzliche Leistungen für eine bessere finanzielle Absicherung und ist ein wichtiger Faktor für Mitarbeiterbindung und Schutz vor Haftungsansprüchen.

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