Was unter Feuerlöscheinrichtungen fällt
Der Begriff umfasst Einrichtungen, die für das manuelle Löschen von Bränden bereitstehen. Dazu zählen je nach Einsatzbereich beispielsweise tragbare Feuerlöscher, fahrbare Löschgeräte, Löschdecken oder fest installierte Entnahmestellen für Löschwasser. Im Unterschied zu baulichen Brandschutzprodukten begrenzen sie einen Brand nicht durch Abschottung, sondern greifen direkt in das Brandgeschehen ein.
Typische Einsatzorte in der Holzverarbeitung
In der Holzbranche werden Feuerlöscheinrichtungen dort vorgesehen, wo brennbare Werkstoffe, Stäube, Verpackungen oder Maschinen mit thermischem Risiko vorhanden sind. Typische Bereiche sind Werkstätten, Oberflächenbearbeitung, Zuschnitt, Lagerzonen, Technikräume und Verladebereiche. Auch bei temporären Arbeiten, etwa auf Baustellen oder bei Montageeinsätzen, kommen mobile Löschmittel zum Einsatz.
Ausführungen nach Löschmittel und Handhabung
Feuerlöscheinrichtungen unterscheiden sich unter anderem nach Löschmittel, Gerätegrösse, Mobilität und Art der Bedienung. Für verschiedene Brandklassen kommen unterschiedliche Löschmittel in Frage; die Auswahl muss zu den vorhandenen Stoffen und Anlagen passen. In Bereichen mit elektrischen Einrichtungen, empfindlichen Oberflächen oder erhöhter Verschmutzungsgefahr ist die Eignung des Löschmittels besonders zu prüfen.
Abgrenzung zu Feuerlöschanlagen und Feuerwarneinrichtungen
Feuerlöscheinrichtungen sind in der Regel für die unmittelbare manuelle Nutzung vorgesehen. Davon zu unterscheiden sind Feuerlöschanlagen, die fest in ein Gebäude oder eine Anlage integriert sind und je nach System automatisch oder halbautomatisch auslösen können. Feuerwarneinrichtungen erkennen oder melden einen Brand, übernehmen aber keine Löschfunktion. Bauliche Brandschutzprodukte wie Brandschutztüren, Brandschutzplatten oder Brandschutzdichtungen dienen der Brand- und Rauchausbreitungsbegrenzung und gehören nicht zu den Feuerlöscheinrichtungen.