Was unter Nebenbauten in der Zimmerei fällt
Als Nebenbauten werden baulich untergeordnete Gebäude oder Überdachungen bezeichnet, die eine ergänzende Funktion zum Hauptgebäude erfüllen. Im Holzbau entstehen sie häufig als eigenständige Konstruktionen aus tragenden Holzrahmen, Stützen, Dächern und passenden Bekleidungen. Je nach Nutzung stehen Schutz vor Niederschlag, geordnete Aufbewahrung, Witterungsbeständigkeit oder eine offene Überdachung im Vordergrund.
Typische Nutzungen auf Wohn- und Betriebsgrundstücken
Nebenbauten werden eingesetzt, wenn auf dem Grundstück zusätzliche gedeckte oder geschlossene Flächen benötigt werden, ohne das Hauptgebäude zu erweitern. Carports und Garagen dienen dem Unterstand von Fahrzeugen, Velounterstände dem wettergeschützten Abstellen von Fahrrädern. Gartenhäuser und Kehrichthäuser schaffen Stauraum für Geräte, Materialien oder Behälter, während Pergolen und Saunahäuschen eher auf Aufenthalt, Beschattung oder Freizeitnutzung ausgerichtet sind.
Bauformen, Ausstattungen und konstruktive Unterschiede
Die Ausführung reicht von offenen, leichten Konstruktionen bis zu vollständig geschlossenen Kleinbauten. Pergolen bestehen meist aus einer offenen Tragstruktur mit geringem Wandschutz, während Gartenhäuser, Saunahäuschen oder Kehrichthäuser Wände, Türen und teils gedämmte Bauteile aufweisen können. Bei Carports und Velounterständen stehen Dachform, Spannweite, Einfahrtshöhe, Entwässerung und Befestigung im Vordergrund; bei Garagen kommen zusätzlich Tore, geschlossene Gebäudehülle und Anforderungen an Lüftung oder Feuchteschutz hinzu.
Abgrenzung zu Anbauten, Dachaufbauten und anderen Zimmereileistungen
Nebenbauten unterscheiden sich von Anbauten dadurch, dass sie in der Regel nicht als direkte Erweiterung der beheizten oder dauerhaft genutzten Hauptnutzfläche eines Gebäudes geplant werden. Im Unterschied zu Dachaufbauten entstehen sie nicht auf oder aus dem Dachkörper des bestehenden Hauses. Gegenüber allgemeinen Holzkonstruktionen oder Neubauten ist die Aufgabe enger gefasst: Es geht um funktionale Zusatzbauten auf dem Grundstück, nicht um das Hauptgebäude oder dessen tragende Gesamtstruktur.