Konstruktion und Öffnungsprinzip von Flügeltüren
Bei Flügeltüren ist der Türflügel über Bänder oder Scharniere an Zarge oder Rahmen befestigt und bewegt sich um eine seitliche Achse. Ausgeführt werden sie einflügelig oder zweiflügelig, je nach lichter Öffnung und gewünschter Durchgangsbreite. Zum Aufbau gehören je nach System Türblatt, Zarge, Beschläge, Schloss, Drücker sowie gegebenenfalls Dichtungen, Verglasungen oder feste Seitenteile.
Typische Einsatzbereiche in Wohn- und Objektbauten
Flügeltüren kommen als Raumabschlüsse im Innenbereich ebenso vor wie in Eingangs-, Neben- oder Verbindungsbereichen. Einflügelige Ausführungen eignen sich für normale Durchgänge, zweiflügelige Lösungen für breitere Öffnungen, etwa zwischen Aufenthaltsräumen oder in stärker frequentierten Zonen. In Sanierungen werden Flügeltüren häufig an bestehende Maueröffnungen, vorhandene Anschlagsituationen und gestalterische Vorgaben angepasst.
Ausführungen nach Flügelzahl, Material und Gestaltung
Unterschieden wird vor allem nach der Anzahl der Flügel, der Anschlagrichtung und dem Türblattaufbau. Möglich sind geschlossene Türblätter, verglaste Elemente oder Kombinationen mit Oberlicht und Seitenteil. Im Schreinerumfeld werden Flügeltüren oft in Holz oder mit Holzanteilen gefertigt; je nach Einsatz können jedoch auch andere Materialien, Oberflächen und Beschlagvarianten vorgesehen werden.
Abgrenzung zu anderen Türarten innerhalb von Tore und Türen
Flügeltüren beschreiben in dieser Hierarchie in erster Linie das Öffnungsprinzip mit seitlichem Anschlag und schwenkendem Flügel. Im Unterschied zu Schiebetüren, Falttüren oder Harmonikatüren benötigen sie einen freien Schwenkbereich vor oder hinter der Öffnung. Von Haustüren, Innentüren oder Aussentüren unterscheiden sie sich dadurch, dass diese Begriffe eher den Einbauort oder die Nutzung bezeichnen, während Flügeltüren die konstruktive Funktionsweise benennen.