Was Aufzugtreppen baulich kennzeichnet
Bei Aufzugtreppen stehen Treppe und Aufzug in einem direkten räumlichen Zusammenhang, etwa im selben Treppenhaus oder um einen gemeinsamen Schachtbereich. Diese Anordnung bündelt die vertikale Erschliessung eines Gebäudes auf engem Raum. Je nach Gebäudegrundriss kann die Treppe neben dem Aufzug liegen, ihn teilweise umschliessen oder zusammen mit ihm einen kompakten Kern bilden.
Typische Einsatzbereiche in Gebäuden
Aufzugtreppen sind vor allem dort üblich, wo mehrere Geschosse regelmässig erschlossen werden müssen und neben dem Lift ein unabhängiger Treppenweg erforderlich ist. Dazu gehören Mehrfamilienhäuser, Geschäftsgebäude, Verwaltungsbauten, Hotels sowie öffentliche Gebäude. In solchen Anlagen erfüllt die Treppe neben der Alltagsnutzung oft auch Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.
Mögliche Anordnungen und planerische Ausprägungen
Die konkrete Treppenform ist bei Aufzugtreppen nicht festgelegt. Innerhalb eines gemeinsamen Erschliessungskerns können gerade Läufe, gewendelte Lösungen oder Podestanordnungen vorkommen, sofern sie zum Grundriss und zur Nutzung passen. Relevant sind vor allem die Wegeführung, die Breitenverhältnisse, die Lage der Türen, die Übersichtlichkeit im Treppenhaus und die Abstimmung mit dem Aufzugsschacht.
Abgrenzung zu anderen Treppenarten
Im Unterschied zu Bogentreppen, Spindeltreppen oder viertelgewendelten Treppen beschreibt Aufzugtreppen nicht primär die Geometrie des Treppenlaufs, sondern die Kombination mit einem Aufzug. Eine Aufzugtreppe kann deshalb gleichzeitig als geradeläufige oder als Podesttreppe ausgeführt sein. Gegenüber reiner Zutritts- oder Liftplanung gehört sie fachlich zum Treppenbau und zur Gebäudeerschliessung im Ausbau.