Was Lohnarbeiten in der Sägerei umfassen
Unter Lohnarbeiten fallen vertraglich vereinbarte Verarbeitungsschritte an angeliefertem Holz oder Halbfabrikaten des Auftraggebers. Die Sägerei übernimmt dabei definierte Arbeiten nach Vorgaben zu Abmessungen, Feuchte, Oberfläche oder Behandlung. Je nach Auftrag beschränkt sich die Leistung auf einen einzelnen Schritt oder umfasst mehrere aufeinanderfolgende Bearbeitungen.
Typische Einsatzsituationen für ausgelagerte Holzbearbeitung
Lohnarbeiten werden eingesetzt, wenn eigene Maschinen, Trocknungskapazitäten oder spezielle Bearbeitungsverfahren fehlen. Sie sind auch relevant bei Auftragsspitzen, bei einmaligen Sonderformaten oder wenn nur bestimmte Prozessschritte extern vergeben werden sollen. Typische Auftraggeber sind holzverarbeitende Betriebe, Holzbauunternehmen, Schreinereien oder andere Sägereien mit Bedarf an zusätzlicher Kapazität.
Lohndämpfen, Lohnhobeln, Lohnschnitte und weitere Ausprägungen
Zu den häufigen Unterleistungen gehören Lohnschnitte für das Auftrennen oder Ablängen nach vorgegebenen Massen, Lohnhobeln für definierte Querschnitte und Oberflächen sowie Lohntrocknen zur Reduktion der Holzfeuchte. Lohndämpfen wird eingesetzt, wenn Holz für nachfolgende Verarbeitungsschritte vorbereitet oder in seinen Eigenschaften beeinflusst werden soll. Lohnimprägnieren umfasst die Behandlung des Materials mit Schutzmitteln nach dem vorgesehenen Verwendungszweck und den verfügbaren Verfahren des Betriebs.
Abgrenzung zu Handel, Zuschnitt und Trocknen
Innerhalb der Hierarchie gehören Lohnarbeiten zu den Dienstleistungen der Sägerei. Im Unterschied zu Rundholzhandel und Schnittholzhandel findet kein Eigentumsübergang an der Ware statt, sondern eine Bearbeitung von kundenseitig bereitgestelltem Material. Gegenüber Leistungen wie Technischer Zuschnitt, Spalten, Transport oder Trocknen bezeichnet Lohnarbeiten den übergeordneten Rahmen für Bearbeitung im Auftrag; einzelne dieser Schritte können Teil eines Lohnauftrags sein, müssen es aber nicht.