Was unter Holzerei fällt
Zur Holzerei gehören alle Arbeiten, mit denen stehende Bäume geerntet und als Rohholz bereitgestellt werden. Dazu zählen insbesondere Fällen, Entasten, Ablängen und das Bewegen des Holzes zum Sammel- oder Lagerplatz. Je nach Organisation werden diese Schritte von derselben Unternehmung oder in getrennten Arbeitsgängen ausgeführt. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Bestandesstruktur, Gelände, Baumart und den Sicherheitsanforderungen vor Ort.
Typische Anlässe für Holzerei
Holzerei erfolgt bei planmässigen Nutzungen ebenso wie nach Schadereignissen. Sie wird im Zusammenhang mit Pflegeeingriffen, Endnutzungen oder der Räumung einzelner Gefahrenbäume eingesetzt. Auch nach Sturmereignissen oder bei der Aufarbeitung von liegendem Holz kann Holzerei erforderlich sein. Der Anlass bestimmt, ob vor allem Einzelstämme entnommen, grössere Flächen bearbeitet oder schwierig zugängliche Partien geräumt werden.
Verfahren nach Gelände, Bestand und Erschliessung
Die Holzerei kann motormanuell, maschinell oder in kombinierten Verfahren ausgeführt werden. In gut erschlossenen und befahrbaren Beständen kommen häufig maschinelle Lösungen zum Einsatz, während in steilem oder sensiblen Gelände andere Verfahren nötig sein können. Auch die Holzbringung beeinflusst die Arbeitsweise, etwa ob das Holz direkt gerückt, gesammelt oder abschnittsweise abtransportiert wird. Entscheidend sind Arbeitssicherheit, Bodenschonung und eine Ausführung, die zum Bestand und zur vorhandenen Erschliessung passt.
Abgrenzung zu anderen Leistungen der Waldbewirtschaftung
Holzerei ist von waldbaulichen Leistungen klar zu unterscheiden. Durchforstungsschläge und Verjüngungsschläge beschreiben den forstlichen Eingriff und dessen Ziel im Bestand, während die Holzerei die technische Umsetzung dieser Nutzung umfasst. Jungwaldpflege und Bestandesbegründung betreffen die Entwicklung junger Bestände und gehören nicht zur Holzernte. Auch Strassenunterhalt und Wildschadenverhütung schaffen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung, sind aber fachlich von der Holzerei getrennt.