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Bestandesbegründung

Bestandesbegründung bezeichnet die Anlage eines neuen Waldbestands auf einer Fläche, die verjüngt, umgebaut oder nach Ausfall wiederbewaldet werden soll. Dazu gehören die Wahl geeigneter Baumarten, die Entscheidung zwischen Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung sowie die Vorbereitung der Fläche. Im Unterschied zur späteren Pflege richtet sich diese Leistung auf die erfolgreiche Etablierung des Bestands.

Wie ein neuer Waldbestand angelegt wird

Am Anfang stehen die Beurteilung von Standort, Ausgangsbestand und Entwicklungsziel der Fläche. Darauf folgen die Baumartenwahl, die Festlegung der Mischung und die Entscheidung, ob sich die Fläche über Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung begründen lässt. Je nach Verfahren gehören auch Flächenvorbereitung, Setzen oder Säen sowie der anfängliche Schutz der jungen Pflanzen dazu. Ziel ist ein standortgerechter, entwicklungsfähiger Ausgangsbestand.

Typische Anlässe für Bestandesbegründung

Bestandesbegründung wird eingesetzt, wenn auf einer Waldfläche ein neuer Bestand entstehen soll. Das betrifft etwa Flächen nach Nutzung oder nach Ausfällen durch Witterung, Trockenheit oder andere Schäden. Auch beim Waldumbau, wenn die bisherige Baumartenzusammensetzung nicht mehr zum Standort oder zum Bewirtschaftungsziel passt, ist die Bestandesbegründung ein eigener Arbeitsschritt. Ebenso kann sie kleinflächig erfolgen, etwa in Lücken oder auf Teilflächen mit ungenügender Verjüngung.

Naturverjüngung, Saat und Pflanzung als Verfahren

Die Bestandesbegründung kann über natürlich aufkommende Verjüngung, über Saat oder durch Pflanzung erfolgen. Naturverjüngung nutzt vorhandenes Saatgut und bestehende Standortprozesse, setzt aber passende Licht- und Konkurrenzverhältnisse voraus. Saat kann dort sinnvoll sein, wo eine direkte Ansamung technisch und waldbaulich möglich ist. Pflanzung erlaubt eine gezielte Einbringung bestimmter Baumarten und Mischungen, etwa wenn gewünschte Arten auf der Fläche nicht ausreichend natürlich nachkommen.

Abgrenzung zu Verjüngungsschlägen, Jungwaldpflege und Holzerei

Bestandesbegründung ist innerhalb der Waldbewirtschaftung von vorbereitenden und nachfolgenden Leistungen zu unterscheiden. Verjüngungsschläge schaffen die waldbaulichen Voraussetzungen für neue Verjüngung, begründen den Bestand aber nicht automatisch selbst. Holzerei befasst sich mit Fällung, Aufarbeitung und Bereitstellung von Holz und nicht mit der Etablierung des Nachfolgebestands. Jungwaldpflege setzt erst an, wenn die Verjüngung vorhanden ist und in ihrer Entwicklung gelenkt werden muss. Wildschadenverhütung kann die Bestandesbegründung begleiten, ist jedoch eine separate Schutzleistung.

0 Anbieter

Die folgenden Unternehmen bieten Leistungen im Bereich Bestandesbegründung an. Die Einträge können unterschiedliche Verfahren und Arbeitsschritte innerhalb der Waldbewirtschaftung abdecken.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Bestandesbegründung

  • Was gehört zur Bestandesbegründung?

    Dazu zählen die Wahl des Verfahrens, die Baumarten- und Mischungsentscheidung, die Vorbereitung der Fläche sowie je nach Situation Saat, Pflanzung oder die Begleitung der Naturverjüngung.

  • Wann wird gepflanzt statt auf Naturverjüngung gesetzt?

    Pflanzung kommt vor allem dann in Frage, wenn gewünschte Baumarten nicht ausreichend natürlich aufkommen oder wenn eine gezielte Zusammensetzung des künftigen Bestands erforderlich ist.

  • Ist Bestandesbegründung nur nach einer Räumung nötig?

    Nein. Sie kann auch kleinflächig in Lücken, bei Waldumbauten oder auf Teilflächen mit ungenügender Verjüngung erforderlich sein.

  • Wie unterscheidet sich Bestandesbegründung von Jungwaldpflege?

    Bestandesbegründung schafft den neuen Bestand. Jungwaldpflege steuert danach die Entwicklung des bereits vorhandenen Jungwaldes.


Weitere Leistungen unter
Waldbewirtschaftung

  • Durchforstungsschläge
  • Holzerei
  • Jungwaldpflege
  • Strassenunterhalt
  • Verjüngungsschläge
  • Wildschadenverhütung

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Leistung: Bestandesbegründung in der Waldbewirtschaftung
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