Wie ein neuer Waldbestand angelegt wird
Am Anfang stehen die Beurteilung von Standort, Ausgangsbestand und Entwicklungsziel der Fläche. Darauf folgen die Baumartenwahl, die Festlegung der Mischung und die Entscheidung, ob sich die Fläche über Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung begründen lässt. Je nach Verfahren gehören auch Flächenvorbereitung, Setzen oder Säen sowie der anfängliche Schutz der jungen Pflanzen dazu. Ziel ist ein standortgerechter, entwicklungsfähiger Ausgangsbestand.
Typische Anlässe für Bestandesbegründung
Bestandesbegründung wird eingesetzt, wenn auf einer Waldfläche ein neuer Bestand entstehen soll. Das betrifft etwa Flächen nach Nutzung oder nach Ausfällen durch Witterung, Trockenheit oder andere Schäden. Auch beim Waldumbau, wenn die bisherige Baumartenzusammensetzung nicht mehr zum Standort oder zum Bewirtschaftungsziel passt, ist die Bestandesbegründung ein eigener Arbeitsschritt. Ebenso kann sie kleinflächig erfolgen, etwa in Lücken oder auf Teilflächen mit ungenügender Verjüngung.
Naturverjüngung, Saat und Pflanzung als Verfahren
Die Bestandesbegründung kann über natürlich aufkommende Verjüngung, über Saat oder durch Pflanzung erfolgen. Naturverjüngung nutzt vorhandenes Saatgut und bestehende Standortprozesse, setzt aber passende Licht- und Konkurrenzverhältnisse voraus. Saat kann dort sinnvoll sein, wo eine direkte Ansamung technisch und waldbaulich möglich ist. Pflanzung erlaubt eine gezielte Einbringung bestimmter Baumarten und Mischungen, etwa wenn gewünschte Arten auf der Fläche nicht ausreichend natürlich nachkommen.
Abgrenzung zu Verjüngungsschlägen, Jungwaldpflege und Holzerei
Bestandesbegründung ist innerhalb der Waldbewirtschaftung von vorbereitenden und nachfolgenden Leistungen zu unterscheiden. Verjüngungsschläge schaffen die waldbaulichen Voraussetzungen für neue Verjüngung, begründen den Bestand aber nicht automatisch selbst. Holzerei befasst sich mit Fällung, Aufarbeitung und Bereitstellung von Holz und nicht mit der Etablierung des Nachfolgebestands. Jungwaldpflege setzt erst an, wenn die Verjüngung vorhanden ist und in ihrer Entwicklung gelenkt werden muss. Wildschadenverhütung kann die Bestandesbegründung begleiten, ist jedoch eine separate Schutzleistung.