Was eine Baugarantie absichert
Bei einer Baugarantie verpflichtet sich der Garantiegeber, im vereinbarten Umfang einzustehen, falls ein Bauunternehmen oder Unternehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Gesichert werden typischerweise finanzielle Ansprüche aus dem Bauvertrag. Dazu gehören etwa Schäden aus nicht ordnungsgemässer Vertragserfüllung, nicht gerechtfertigte Anzahlungen oder offene Mängelansprüche nach der Abnahme.
Typische Einsatzsituationen im Bauwesen
Baugarantien kommen bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben vor, wenn Auftraggeber eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Das betrifft unter anderem Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerksbetriebe oder spezialisierte Bauunternehmen. Relevante Phasen sind die Offertstellung, die Auftragsausführung, der Bezug von Anzahlungen und die Zeit nach Fertigstellung, in der Mängel geltend gemacht werden können.
Übliche Formen von Baugarantien
Je nach Vertragslage werden unterschiedliche Garantietypen verwendet. Verbreitet sind Offert- oder Bid-Garantien zur Absicherung des Angebots, Ausführungs- oder Vertragserfüllungsgarantien während der Bauphase, Anzahlungsgarantien für vorausbezahlte Beträge und Mängelgarantien für Ansprüche nach Abschluss der Arbeiten. Welche Form erforderlich ist, richtet sich nach Ausschreibung, Bauvertrag und den vereinbarten Sicherheiten.
Abgrenzung zu Bauversicherung und Haftpflichtversicherung
Die Baugarantie ist von anderen Versicherungsleistungen im selben Bereich klar zu unterscheiden. Eine Bauversicherung deckt in der Regel Sachschäden am Bauwerk oder an Bauleistungen während der Erstellung. Eine Haftpflichtversicherung betrifft Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- oder Sachschäden. Die Baugarantie hingegen sichert die Erfüllung vertraglicher Pflichten und ersetzt keine klassische Schadenversicherung.