Prüfung von Jahresrechnung und Unternehmensangaben
Im Mittelpunkt der Wirtschaftsprüfung steht die Beurteilung, ob die Rechnungslegung und ausgewählte Angaben eines Unternehmens sachgerecht dargestellt sind. Dazu werden Abschlüsse, Buchungsgrundlagen, Belege, Abstimmungen und weitere prüfungsrelevante Unterlagen analysiert. Je nach Auftrag kann sich die Prüfung auf die Jahresrechnung als Ganzes oder auf klar definierte Teilbereiche beziehen. Die Wirtschaftsprüfung ist damit von der laufenden Führung der Buchhaltung getrennt und setzt eine unabhängige Prüfungsrolle voraus.
Anlässe für Revisionen und weitere Prüfungsaufträge
Typische Anlässe sind gesetzliche Revisionspflichten, freiwillige Prüfungen oder besondere Anforderungen von Eigentümern, Organen, Finanzierungspartnern oder anderen Anspruchsgruppen. Auch bei Umstrukturierungen, Beteiligungsverhältnissen oder erhöhtem Informationsbedarf kann eine unabhängige Prüfung verlangt werden. Entscheidend ist dabei nicht nur der Abschluss selbst, sondern auch die Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Dokumentation und Prozesse.
Ordentliche Revision, eingeschränkte Revision und weitere Prüfungsformen
Wirtschaftsprüfung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Zu den verbreiteten Ausprägungen zählen die ordentliche Revision und die eingeschränkte Revision, deren Umfang und Prüftiefe sich unterscheiden. Daneben gibt es weitere Prüfungsaufträge, etwa vereinbarte Prüfungshandlungen zu einzelnen Sachverhalten oder Bestätigungen zu klar abgegrenzten Informationen. Welche Form passt, hängt von der rechtlichen Situation, der Unternehmensstruktur und dem konkreten Prüfungsziel ab.
Abgrenzung innerhalb des Treuhandbereichs
Innerhalb der übergeordneten Treuhandleistungen unterscheidet sich Wirtschaftsprüfung klar von Buchhaltung und Rechnungslegung: Dort werden Zahlen erfasst und Abschlüsse erstellt, hier werden sie unabhängig geprüft. Gegenüber Controlling und Finanzplanung liegt der Fokus nicht auf Steuerung oder Prognosen, sondern auf der Beurteilung vorhandener Informationen. Auch von der Steuerberatung grenzt sich die Leistung ab, weil nicht steuerliche Gestaltung oder Deklaration im Vordergrund steht, sondern der Prüfungsauftrag. Im Unterschied zu Schuldenberatung oder Lohngleichheitsanalyse behandelt die Wirtschaftsprüfung primär die Verlässlichkeit von Rechnungslegung und ausgewählten Unternehmensangaben.