Was unter Spiegeln in dieser Leistung erfasst wird
Die Leistung umfasst Spiegel als fertige Oberflächenelemente für den Innenausbau, den Möbelbau und dekorative Anwendungen. Dazu gehören einzelne Spiegelgläser ebenso wie in Holzrahmen, Türen, Fronten oder Wandkonstruktionen integrierte Elemente. Relevant sind dabei unter anderem Format, Spiegelbildqualität, Kantenbearbeitung, Ausschnitte, Bohrungen und die vorgesehene Montageart.
Typische Einsatzbereiche in Möbeln und Innenräumen
Spiegel kommen häufig in Schränken, Garderoben, Badmöbeln, Ankleidebereichen, Wandverkleidungen und dekorativen Innenausbauten zum Einsatz. Im Möbelbau werden sie oft als Türfüllung, Frontbestandteil oder Rückwand eingesetzt. Im Innenausbau dienen sie als funktionale Flächen, zur optischen Gliederung oder als Teil eines gestalterischen Gesamtkonzepts mit Holzoberflächen.
Ausführungen und Bearbeitungen
Unterschieden werden unter anderem freihängende Spiegel, gerahmte Spiegel, flächenbündig montierte Spiegelelemente und spiegelnde Einlagen in Möbelteilen. Je nach Anforderung sind geschliffene oder polierte Kanten, Facetten, Bohrungen, Ausschnitte oder rückseitige Sicherungen möglich. Auch die Kombination mit Trägerplatten, verdeckten Befestigungen oder sichtbaren Haltern ist Teil der Ausführung.
Abgrenzung zu Verglasungen, Paneelen und Beschlägen
Innerhalb der Oberflächenelemente und Dekorationselemente unterscheiden sich Spiegel fachlich von Bleiverglasungen und Verglasungen durch ihre reflektierende statt transparente Funktion. Von Paneelen, Platten, Leisten oder Profilen grenzen sie sich als gläsernes Sicht- und Funktionselement ab, nicht als tragendes oder verkleidendes Bauteil. Gegenüber Griffen, Garderobenhaken oder Handlaufstützen gehören Spiegel nicht zu den Beschlägen, sondern zu den flächenbildenden Ausstattungselementen.