Die Mietkaution ist ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrags und dient dazu, dem Vermieter eine Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen während der Mietzeit zu bieten. Sie ist somit eine Art Absicherung für den Vermieter und wird von diesem in der Regel bei Vertragsabschluss verlangt. Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt, kann aber auch niedriger vereinbart werden. Der Mieter hat die Wahl, die Kaution in bar zu hinterlegen oder durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Die Kaution wird vom Vermieter auf einem separaten Konto angelegt und muss verzinst werden. Bei Vertragsende erfolgt die Rückzahlung der Kaution an den Mieter, sofern dieser seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat und keine Schäden entstanden sind. In der Regel wird hierfür eine gemeinsame Begehung der Wohnung durchgeführt, um eventuelle Schäden festzustellen. Bei Streitigkeiten über die Höhe oder das Vorhandensein von Schäden kann ein Schiedsgutachten eingeholt werden. Die Mietkaution ist somit ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrags und bietet sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter Sicherheit. Sie trägt zur Stabilität des Mietverhältnisses bei und regelt mögliche Streitigkeiten im Falle von Schäden oder ausstehenden Zahlungen.
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