Aufbau und Vertragsbestandteile von Krediten
Ein Kredit stellt einer Privatperson einen Geldbetrag zur Verfügung, der in einem definierten Zeitraum zurückbezahlt wird. Üblich sind feste Monatsraten, die sich aus Rückzahlung und Zins zusammensetzen. Relevante Vertragsbestandteile sind Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Auszahlungsbedingungen, allfällige Nebenkosten sowie Regelungen bei Zahlungsverzug oder vorzeitiger Rückzahlung. Vor der Vergabe werden in der Regel Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die finanzielle Tragbarkeit geprüft.
Typische Finanzierungsanlässe für Privatpersonen
Privatkredite werden häufig für Ausgaben eingesetzt, die nicht aus laufenden Mitteln gedeckt werden sollen oder können. Dazu zählen etwa Fahrzeugkäufe, grössere Anschaffungen, Weiterbildungen, Umzüge oder die Bündelung bestehender Schulden in eine besser planbare Rückzahlung. Ob ein Kredit frei verwendbar ist oder an einen bestimmten Zweck geknüpft wird, hängt vom Produkt und vom Anbieter ab.
Ratenkredit, Kreditlinie und zweckgebundene Kredite
Im Privatkundengeschäft kommen unterschiedliche Kreditformen vor. Beim klassischen Ratenkredit wird ein fester Betrag ausbezahlt und in vereinbarten Raten zurückgeführt. Eine Kreditlinie stellt einen verfügbaren Rahmen bereit, der bei Bedarf genutzt wird; Zinsen fallen in der Regel auf dem beanspruchten Betrag an. Daneben gibt es zweckgebundene Kredite, etwa für ein Fahrzeug oder eine Ausbildung, bei denen Mittelverwendung und Vertragsstruktur enger vorgegeben sein können.
Abgrenzung zu Hypotheken
Kredite und Hypotheken dienen beide der Finanzierung, unterscheiden sich aber in Zweck, Besicherung und Laufzeit. Eine Hypothek ist an eine Immobilie gebunden und wird durch diese besichert. Ein Privatkredit ist demgegenüber meist nicht mit Wohneigentum verknüpft, oft kürzer angelegt und für andere private Ausgaben bestimmt. Innerhalb der Hierarchie gehört die Leistung zu Finanzieren im Privatbereich und nicht zur Immobilienfinanzierung.