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Krankenkassen-Zusatzversicherung

Die Krankenkassen-Zusatzversicherung ergänzt die obligatorische Grundversicherung um freiwillige Leistungen. Versichert werden je nach Produkt unter anderem erweiterte ambulante Behandlungen, Spitalleistungen, Alternativmedizin, Prävention oder Beiträge an Hilfsmittel. Anders als die Grundversicherung ist die Zusatzversicherung nicht einheitlich geregelt, sondern nach Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ausgestaltet.

Was eine Krankenkassen-Zusatzversicherung abdeckt

Zusatzversicherungen decken Leistungen, die über den gesetzlich definierten Umfang der Grundversicherung hinausgehen. Dazu gehören je nach Produkt etwa freie oder eingeschränkte Spitalwahl, Leistungen in halbprivater oder privater Abteilung, Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen, alternative Behandlungsmethoden, Vorsorgeangebote oder medizinische Leistungen im Ausland. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach den konkreten Vertragsbedingungen, Limiten, Fristen und Ausschlüssen.

Typische Einsatzbereiche im privaten Versicherungsschutz

Eine Zusatzversicherung wird genutzt, wenn der Schutz der Grundversicherung für bestimmte Lebenssituationen als zu eng empfunden wird. Das betrifft zum Beispiel Personen mit Bedarf an erweitertem Spitalschutz, Familien mit wiederkehrenden Gesundheitskosten, Versicherte mit Interesse an komplementärmedizinischen Leistungen oder Menschen, die regelmässig Sehhilfen, Präventionsangebote oder Behandlungen im Ausland berücksichtigen möchten. Relevant ist die Leistung dort, wo planbare Mehrkosten nicht vollständig durch die Grundversicherung abgedeckt sind.

Übliche Produktformen und Vertragsmerkmale

Krankenkassen-Zusatzversicherungen werden als ambulante Zusatzversicherung, Spitalzusatzversicherung oder als Kombination mehrerer Module angeboten. Die Ausgestaltung reicht von klar abgegrenzten Einzeldeckungen bis zu Paketen mit mehreren Leistungsbereichen. Im Unterschied zur Grundversicherung gelten bei Zusatzversicherungen produktspezifische Aufnahmebedingungen; je nach Anbieter und Deckung kann eine Gesundheitsdeklaration verlangt werden. Auch Wartefristen, Leistungsobergrenzen und Kündigungsbedingungen sind produktabhängig.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen im Bereich Gesundheit und Vorsorge

Die Krankenkassen-Zusatzversicherung gehört innerhalb von Gesundheit und Vorsorge zum privaten Ergänzungsschutz rund um medizinische Leistungen. Sie ist von der Grundversicherung sowie von eigenständigen Unfall- oder Erwerbsausfalllösungen abzugrenzen. Gegenüber der Geschwisterleistung "Krankheit und Unfall" bezieht sie sich nicht auf den gesamten Risikoausgleich bei Krankheit oder Unfall, sondern auf zusätzliche Gesundheitsleistungen zur Krankenversicherung. Von Lebensversicherungen und Vorsorgelösungen unterscheidet sie sich dadurch, dass nicht Kapitalaufbau oder Hinterlassenenschutz, sondern der Umfang versicherter Gesundheitsleistungen im Vordergrund steht.

0 Anbieter

Die folgende Übersicht zeigt Anbieter und Dienstleister im Bereich Krankenkassen-Zusatzversicherung. Unterschiede bestehen insbesondere bei Produktumfang, Vertragsbedingungen und Zielgruppen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Krankenkassen-Zusatzversicherung

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung?

    Die Grundversicherung deckt gesetzlich festgelegte Pflichtleistungen ab. Die Zusatzversicherung erweitert diesen Schutz mit freiwilligen, vertraglich geregelten Leistungen.

  • Muss man für eine Zusatzversicherung Gesundheitsangaben machen?

    Je nach Produkt und Anbieter ja. Für Zusatzversicherungen kann eine Gesundheitsdeklaration verlangt werden.

  • Kann die Zusatzversicherung bei einem anderen Versicherer als die Grundversicherung abgeschlossen werden?

    Grundsätzlich ja. Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht zwingend beim gleichen Anbieter bestehen.

  • Sind alternative Heilmethoden immer mitversichert?

    Nein. Ob und in welchem Umfang solche Leistungen gedeckt sind, hängt vom gewählten Produkt und den Versicherungsbedingungen ab.


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