WAiSCH Logo
WIR-Netzwerk
Events Mitglieder Login
WIR-Netzwerk
Start
Events
Mitglieder
Kontakt
Impressum
Zum Login
Mitglied werden
Datenschutz
Nutzungsbedingungen

Branchen

Bau & Infrastruktur
Beauty & Gesundheit
Bekleidung & Mode
Bildung & Coaching
Blumen & Garten
Chemie & Pharma
Design & Medien
Druck & Papier
Elektrotechnik
Energie & Umwelt
Entsorgung & Recycling
Facility Management
Ferien & Reisen
Finanzen & Versicherungen
Freizeit & Unterhaltung
Gastronomie
Holz
Hotellerie
Immobilien
Informatik & Web
Kunststoff
Landwirtschaft
Lebensmittel
Marketing
Maschinenbau
Metall
Möbel & Einrichtung
Mobilität
Schmuck & Uhren
Sicherheit
Transport & Logistik
Unternehmensberatung
Verpackung

  • Energie- & Umweltbranche
  • Umwelt
  • Analysen, Beratung, Gutachten und Planung
  • Störfallverordnung

Störfallverordnung

Leistungen zur Störfallverordnung betreffen Anlagen und Tätigkeiten mit einem Potenzial für schwere Einwirkungen auf Mensch und Umwelt bei ausserordentlichen Ereignissen. Im Mittelpunkt stehen die Ermittlung relevanter Gefährdungen, die Beurteilung möglicher Störfallszenarien sowie die Planung verhältnismässiger Schutzmassnahmen. Die Arbeit ist eng an den betrieblichen Prozessen, den gelagerten oder eingesetzten Stoffen und den Anforderungen der zuständigen Behörden ausgerichtet.

Leistungsinhalt im Rahmen der Störfallverordnung

Im fachlichen Kontext der Störfallverordnung umfasst die Leistung die systematische Erfassung von Gefahrenquellen, möglichen Ereignisabläufen und potenziellen Auswirkungen ausserordentlicher Störungen. Dazu gehören die Aufbereitung betrieblicher Daten, die Beschreibung relevanter Stoffe und Prozesse, die Beurteilung von Eintrittspfaden sowie die Dokumentation bestehender und geplanter Sicherheitsmassnahmen. Je nach Fall können Unterlagen für behördliche Beurteilungen, Risikobetrachtungen oder die Aktualisierung bestehender Dossiers erforderlich sein.

Typische Anwendungsfälle und betroffene Anlagen

Relevanz besteht vor allem bei Industrie- und Gewerbeanlagen, Lager- und Umschlagplätzen, Entsorgungs- und Behandlungsanlagen sowie weiteren Standorten, an denen gefährliche Stoffe vorhanden sind oder freigesetzt werden könnten. Auch Änderungen an Anlagen, Kapazitäten, Stoffinventaren oder Betriebsabläufen können eine erneute Prüfung auslösen. In der Praxis geht es häufig um Neubauten, Erweiterungen, Nutzungsänderungen, Standortentwicklungen oder die Anpassung interner Sicherheitskonzepte.

Unterlagen, Nachweise und Massnahmenplanung

Die Bearbeitung stützt sich auf Betriebsbeschriebe, Stofflisten, Lage- und Entwässerungspläne, Angaben zu technischen Schutzvorkehrungen, organisatorische Abläufe und Szenarien möglicher Ereignisse. Daraus werden nachvollziehbare Unterlagen für die Einordnung des Risikos und für die Abstimmung mit Behörden abgeleitet. Falls Handlungsbedarf besteht, werden Massnahmen in technischer, baulicher oder organisatorischer Form beschrieben, priorisiert und in Bezug auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit eingeordnet.

Abgrenzung zu UVP, Umweltberatung und allgemeinen Risikoanalysen

Die Störfallverordnung ist innerhalb von Analysen, Beratung, Gutachten und Planung eine spezifische Leistung mit Bezug auf schwere Störereignisse und deren Auswirkungen. Sie unterscheidet sich von einer allgemeinen Umweltberatung dadurch, dass sie nicht primär breit angelegte Umweltfragen, sondern klar definierte Störfallrisiken behandelt. Gegenüber Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltverträglichkeitsberichten liegt der Fokus nicht auf der gesamthaften Beurteilung eines Vorhabens, sondern auf seltenen, folgenschweren Ereignissen. Von allgemeinen Risikoanalysen grenzt sich die Leistung durch ihren rechtlichen und anlagenspezifischen Bezug zur Störfallvorsorge ab.

0 Anbieter

Die folgenden Unternehmen bieten Leistungen im Bereich Störfallverordnung an. Die Einträge decken je nach Anbieter Beratung, Analysen, Gutachten oder planerische Begleitung ab.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Störfallverordnung

  • Wann wird eine Prüfung nach Störfallverordnung relevant?

    Typisch ist dies bei Anlagen oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen sowie bei wesentlichen Änderungen von Betrieb, Lagerung oder Infrastruktur.

  • Geht es nur um chemische Betriebe?

    Nein. Relevant sein können verschiedene Anlagen und Standorte, wenn von ihnen bei einem Störfall erhebliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt ausgehen könnten.

  • Welche Unterlagen werden dafür häufig benötigt?

    Häufig erforderlich sind Angaben zu Stoffen, Prozessen, Mengen, Schutzmassnahmen, Lageplänen und betrieblichen Abläufen.

  • Ist die Störfallverordnung dasselbe wie eine allgemeine Risikoanalyse?

    Nein. Risikoanalysen sind breiter einsetzbar, während die Störfallverordnung auf spezifische rechtliche Anforderungen und schwere Ereignisse ausgerichtet ist.


Weitere Leistungen unter Analysen, Beratung, Gutachten und Planung

  • Baubiologie und Bauökonomie
    1 Firma
  • Bausanierung
    1 Firma
  • Biologischer
    1 Firma
  • Chemische Analysen
  • Erwachsenenbildung
  • Flusssanierungen und Seesanierungen
  • Graswände
  • Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte
  • Landschaftsplanung
  • Luftaufnahmen
  • Mensch-Umwelt
  • Risikoanalysen
  • Tierwelt
  • Umweltberatung
  • Umwelterziehung
  • Umweltmanagementsysteme
  • Umweltplanung
  • Umweltverträglichkeitsbericht UVB
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen UVP

Machen Sie Ihre Firma hier sichtbar.

Bieten Sie mit Ihrem Unternehmen in der Branche Energie & Umwelt die Leistung Störfallverordnung an? Dann erstellen Sie jetzt ein kostenloses Firmenprofil.

Jetzt Firmenprofil erstellen



Leistung: Störfallverordnung: Analyse, Gutachten und Planung
WIR-Netzwerk
Gemeinsam heisst WIR
  • Events
  • Mitglieder
  • Login
  • Mitgliedschaft
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
powered by
WAiSCH
  • © 2026
  • WIR-Network Ostschweiz
  • Alle Rechte vorbehalten