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  • Strahlenschutz

Strahlenschutz

Strahlenschutz im Bereich nicht-ionisierender Strahlung umfasst technische und bauliche Massnahmen zur Verringerung von Expositionen durch Felder oder Strahlungsquellen. Im Vordergrund stehen Abschirmungen an Anlagen, Geräten und Maschinen sowie die Begrenzung von Abstrahlung in angrenzenden Arbeits- und Nutzbereichen. Die Ausführung richtet sich nach Quelle, Frequenzbereich, Einbausituation und den örtlichen Randbedingungen.
  • Abschirmungselemente für Anlagen, Abschirmungselemente für Geräte und Abschirmungselemente für Maschinen

Technische Aufgabe des Strahlenschutzes

Bei nicht-ionisierender Strahlung zielt Strahlenschutz darauf ab, unerwünschte Emissionen abzuschwächen, auszubreiten zu begrenzen oder Bereiche mit erhöhter Exposition räumlich zu trennen. Je nach Anwendung kommen Abschirmungen, gekapselte Gehäuse, trennende Bauteile oder konstruktive Anpassungen an der Quelle zum Einsatz. Der Schutz kann sich auf Personen, benachbarte Betriebsmittel oder definierte Zonen innerhalb eines Gebäudes beziehen.

Einsatzbereiche an Anlagen, Geräten und Maschinen

Typische Anwendungsfälle entstehen dort, wo technische Einrichtungen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder erzeugen und angrenzende Bereiche mitbetroffen sind. Dazu gehören stationäre Anlagen, produktionsnahe Geräte, Maschinengehäuse, Technikräume oder abgegrenzte Arbeitsplätze. Strahlenschutz wird auch relevant, wenn bestehende Installationen erweitert, umgebaut oder mit zusätzlichen Komponenten nachgerüstet werden.

Abschirmungselemente und konstruktive Ausprägungen

Unter diese Leistung fallen insbesondere Abschirmungselemente für Anlagen, Geräte und Maschinen. Solche Elemente können als Gehäusebestandteile, Verkleidungen, Einhausungen, Abschirmwände, Tür- und Durchführungsdetails oder als nachträglich integrierte Schutzkomponenten ausgeführt sein. Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob einzelne Baugruppen, komplette Maschinen oder angrenzende Bereiche geschützt werden sollen.

Abgrenzung zu Messtechnik, EMV und Planung

Strahlenschutz beschreibt die konkrete Schutzmassnahme an oder um eine Quelle. Messtechnik dient dazu, Felder oder Emissionen zu erfassen und zu bewerten, ersetzt aber keine bauliche oder technische Abschirmung. Elektromagnetische Verträglichkeit befasst sich mit dem störungsfreien Zusammenwirken von Geräten; Strahlenschutz richtet sich dagegen auf die Begrenzung von Expositionen oder Abstrahlung. Analysen, Beratung, Gutachten und Planung liefern die fachliche Grundlage, während Strahlenschutz die praktische Umsetzung der Schutzlösung umfasst.

0 Anbieter

Die folgende Übersicht zeigt Unternehmen für Strahlenschutz im Bereich nicht-ionisierender Strahlung. Gelistet sind Anbieter mit Bezug zu Abschirmungen an Anlagen, Geräten und Maschinen.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Strahlenschutz

  • Was ist mit Strahlenschutz bei nicht-ionisierender Strahlung gemeint?

    Gemeint sind technische oder bauliche Massnahmen, die Emissionen abschwächen, abschirmen oder räumlich begrenzen.

  • Wann werden Abschirmungselemente eingesetzt?

    Sie kommen zum Einsatz, wenn Anlagen, Geräte oder Maschinen angrenzende Bereiche beeinflussen und die Exposition reduziert werden soll.

  • Ist Strahlenschutz dasselbe wie elektromagnetische Verträglichkeit?

    Nein. EMV betrifft Störungen zwischen Geräten, Strahlenschutz die Begrenzung von Feldern oder Abstrahlung gegenüber Personen und Bereichen.

  • Lassen sich bestehende Anlagen nachrüsten?

    Ja, in vielen Fällen sind nachträgliche Abschirmungen oder konstruktive Anpassungen möglich. Die Machbarkeit hängt von Aufbau, Zugänglichkeit und Betriebsbedingungen ab.


Weitere Leistungen unter
Nicht-Ionisierende Strahlung

  • Analysen, Beratung, Gutachten und Planung
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Messtechnik

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Leistung: Strahlenschutz bei nicht-ionisierender Strahlung
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