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Umweltverträglichkeitsprüfung UVP

Die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP bewertet, wie sich ein geplantes Vorhaben auf die Umwelt auswirken kann und wie diese Auswirkungen beurteilt werden. Sie ist kein einzelnes Gutachten, sondern ein geregelter Prüf- und Abstimmungsprozess im Rahmen der Projektplanung und Bewilligung. Im Bereich Luftreinhaltung betrifft sie insbesondere Emissionen in die Luft, ist fachlich aber breiter angelegt und bezieht weitere Umweltbereiche mit ein.

Was die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst

Die UVP prüft, ob ein Vorhaben die umweltrechtlichen Anforderungen einhält und welche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Landschaft und weitere Schutzgüter zu erwarten sind. Sie betrachtet den geplanten Betrieb ebenso wie Bauphase, Standort, Erschliessung und betriebliche Abläufe. Dabei geht es nicht nur um die Beschreibung möglicher Belastungen, sondern auch um die Beurteilung von Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmassnahmen.

Bei welchen Vorhaben eine UVP relevant wird

Eine UVP wird bei Vorhaben relevant, die aufgrund ihrer Art, Grösse oder Nutzung erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können. Dazu gehören je nach Projektkontext etwa Anlagen der Energieerzeugung, Infrastrukturbauten, Industrie- und Entsorgungsanlagen oder grössere Verkehrsvorhaben. In der Praxis wird die UVP früh im Planungsprozess berücksichtigt, damit Standortfragen, technische Varianten und Umweltauflagen nicht erst im Bewilligungsverfahren geklärt werden müssen.

Prüfschritte, Unterlagen und Koordination

Zur UVP gehören die Ermittlung relevanter Umweltthemen, die Zusammenstellung vorhandener Grundlagen, die fachliche Beurteilung der Auswirkungen sowie die Abstimmung mit Behörden und weiteren Projektbeteiligten. Je nach Vorhaben werden dazu Fachberichte, Berechnungen, Planunterlagen und projektspezifische Nachweise beigezogen. Im Bereich Luftreinhaltung können Emissionsprognosen, Betriebsdaten oder Angaben zu Verkehrsaufkommen und Lüftungskonzepten Teil der Beurteilung sein.

Abgrenzung zu UVB und anderer Umweltberatung

Die UVP ist das Prüfverfahren, der Umweltverträglichkeitsbericht UVB ist eine zentrale Unterlage innerhalb dieses Verfahrens. Während der UVB die projektspezifischen Auswirkungen dokumentiert, umfasst die UVP die gesamte umweltfachliche Prüfung und Einbindung in den Bewilligungsprozess. Gegenüber Luftreinhaltekonzepten ist die UVP breiter gefasst: Ein Luftreinhaltekonzept konzentriert sich auf Emissionen und Minderungsmassnahmen, die UVP beurteilt das Vorhaben gesamthaft. Auch von allgemeiner Beratung oder Planung unterscheidet sie sich durch ihren klaren Verfahrensbezug.

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In der folgenden Firmenliste sind Anbieter für Umweltverträglichkeitsprüfungen UVP im fachlichen Umfeld von Planung, Gutachten und Umweltabklärungen aufgeführt. Die Einträge können je nach Unternehmen unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb des Verfahrens abdecken.
Unter dieser Leistung wurde noch kein Anbieter eingetragen.

Fragen & Antworten zu Umweltverträglichkeitsprüfung UVP

  • Was ist der Unterschied zwischen UVP und UVB?

    Die UVP ist das Verfahren zur umweltfachlichen Prüfung eines Vorhabens. Der UVB ist ein Bericht, der die relevanten Auswirkungen und Massnahmen für dieses Verfahren dokumentiert.

  • Wann sollte die UVP im Projektablauf berücksichtigt werden?

    Möglichst früh in der Planung. So lassen sich Standortfragen, Varianten und umweltrelevante Anforderungen rechtzeitig in das Projekt integrieren.

  • Welche Umweltbereiche werden in einer UVP geprüft?

    Je nach Vorhaben unter anderem Luft, Lärm, Wasser, Boden, Natur, Landschaft, Verkehr und betriebsbedingte Auswirkungen.

  • Ist eine UVP nur bei Industrieanlagen ein Thema?

    Nein. Sie kann auch bei Infrastruktur-, Energie-, Verkehrs- oder Entsorgungsvorhaben relevant sein, wenn erhebliche Umweltauswirkungen möglich sind.


Weitere Leistungen unter
Beratung und Planung

  • Beratung allgemein
  • Luftreinhaltekonzepte
  • Planung allgemein
  • Sanierungsprojekte
  • Standortberatung
  • Umweltverträglichkeitsbericht UVB

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