Schiesslärmschutz
Schiesslärmschutz umfasst bauliche, technische und materialbezogene Massnahmen zur Minderung von Schussgeräuschen in und um Schiessanlagen. Im Unterschied zu allgemeinem Lärmschutz geht es dabei um kurze, pegelstarke Impulsgeräusche mit besonderer Ausbreitung und Reflexion. Die Auslegung richtet sich nach der Art der Anlage, den Schiessdistanzen, den baulichen Gegebenheiten und den betroffenen Immissionsorten.
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Die folgenden Unternehmen sind im Bereich Schiesslärmschutz tätig. Die Einträge betreffen Planung, bauliche Umsetzung oder spezialisierte Materialien und Systeme.
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Fragen & Antworten zu Schiesslärmschutz
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Worin unterscheidet sich Schiesslärmschutz von allgemeinem Lärmschutz?
Er bezieht sich auf impulsartige Schussgeräusche mit hohen Spitzenschallpegeln und erfordert darauf abgestimmte bauliche und akustische Massnahmen.
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Ist Schiesslärmschutz nur bei Aussenanlagen relevant?
Nein. Auch in Innenanlagen sind Schallreflexionen, Nachhall und die Abschirmung gegen angrenzende Bereiche zu berücksichtigen.
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Reicht eine Schallschutzwand allein aus?
Nicht in jedem Fall. Je nach Anlage braucht es eine Kombination aus Abschirmung, Absorption, Einhausung und konstruktiven Anpassungen.
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Kann bestehender Schiesslärmschutz nachgerüstet werden?
Ja, viele Massnahmen lassen sich im Bestand ergänzen, sofern sie mit Sicherheit, Nutzung und Bauweise der Anlage vereinbar sind.
Weitere Leistungen unter
Lärmminderungsmassnahmen und Lärmminderungsmaterialien
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