Im Bereich Energie & Umwelt gibt es verschiedene Entsorgungspflichten, die bei Analysen, Beratungen, Gutachten und Planungen sowie im Umgang mit Boden und Altlasten zu beachten sind. Für Abfallstoffe, die bei Analysen oder anderen Tätigkeiten anfallen, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dieses regelt unter anderem die Pflicht zur Vermeidung von Abfällen, zur ordnungsgemässen Entsorgung sowie zur Dokumentation und Nachweispflicht. Bei gefährlichen Abfällen müssen zusätzlich besondere Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beachtet werden. Für Beratungen und Gutachten im Bereich Energie & Umwelt können besondere Entsorgungspflichten für bestimmte Stoffe gelten. Beispielsweise muss bei der Beratung zu energetischen Sanierungsmassnahmen auf den richtigen Umgang mit asbesthaltigen Materialien geachtet werden. Auch bei der Erstellung von Gutachten zu Altlasten oder Schadstoffbelastungen müssen spezielle Vorschriften wie das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eingehalten werden. Im Bereich Boden und Altlasten gilt für alle Unternehmen eine umfangreiche Entsorgungspflicht bei der Sanierung von kontaminierten Flächen. Diese umfasst unter anderem die ordnungsgemässe Beseitigung von Altlastmaterialien, die Verwertung oder Beseitigung von Aushubmaterialien sowie die Dokumentation der durchgeführten Massnahmen. Zusammenfassend ist also bei allen Tätigkeiten in der Branche Energie & Umwelt darauf zu achten, dass die geltenden Entsorgungspflichten eingehalten werden, um Umweltbelastungen zu vermeiden und die Gesundheit von Mensch und Natur zu schützen.
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